Anfrage an Regierung EU-Kommission plant Regulierung von Stable Coins

Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung ihren Fahrplan zur Krypto-Regulierung offengelegt.

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

So recht warm ist die Politik mit Kryptowährungen noch nicht geworden. In der öffentlichen Debatte haftet Kryptowährungen à la Bitcoin nach wie vor ein „Schmuddel-Image“ an. Zwar hat sich dieses über die letzten Jahre aufpoliert, die Sorgen der Politiker in puncto Währungsstabilität und Finanzkriminalität haben sich aber nur bedingt zerstreut. Vor allem Stable Coins sind, wie sich spätestens beim Libra-Aufschrei zeigte, den Währungshütern noch ein Dorn im Auge.

Wie es um den Status Quo der Krypto-Regulierung hierzulande bestellt ist und wohin die Krypto-Reise gehen könnte, zeigt eine Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung. Unter dem Titel „Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Krypto-Assets und Stablecoins [sic]“ hat die FDP der Regierung in Bezug auf den derzeitigen rechtlichen Stand und die in Zukunft anstehenden Neuregelungen auf die Finger geklopft – und interessante Einblicke erhalten.

Stable Coins fallen unter E-Geld

Der spannendste Punkt tritt gleich bei Frage 1 auf. Auf die Frage, ob es einen „Zeitplan der EU Kommission hinsichtlich Gesetzesinitiativen für einen entsprechenden EU-Rechtsrahmen“ gebe, lautet die Antwort der Bundesregierung:

Die EU-Kommission bereitet […] derzeit einen Regulierungsvorschlag für Krypto-Assets und „Stablecoins“ vor. Die Veröffentlichung des Regulierungsvorschlags ist für das 3. Quartal 2020 geplant.

Wie aus Frage 7 hervorgeht, strebt die Bundesregierung dabei eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene an:

Ein optionales Regime für Krypto-Assets, die nicht unter den bestehenden Regulierungsrahmen fallen bzw. auch zukünftig von diesem nicht erfasst werden, hätte den Nachteil, dass damit kein einheitlicher europäischer Binnenmarkt für diese Instrumente sichergestellt werden könnte und die Gefahr weiterer Fragmentierung bestünde.

Konkrete Umsetzungspläne nennt die Bundesregierung nicht. Aus Frage 9 geht jedoch hervor, dass Stable Coins in Zukunft unter die gleiche regulatorische Kategorie wie E-Geld fallen könnten. Dabei soll vor allem die Reichweite privater Unternehmen als Emittenten von Krypto-Währungen durch ein einheitliches Regelwerk ausgebremst werden:

Aufgrund der vergleichbaren ökonomischen Funktion, die sogenannten „Stable Coins“ und E-Geld haben, sollten vergleichbare Regelungen für beide Instrumente gelten. […] Insbesondere enthält die bestehende Regulierung für E-Geld Vorgaben, die sicherstellen, dass private Geldformen die währungspolitische Souveränität der Eurozone und der Mitgliedsstaaten nicht gefährden können.

Grundsätzlich zeigt sich Anfragensteller Frank Schäffler mit dem eingeschlagenen Weg der Bundesregierung zufrieden. Die Klassifizierung von Stable Coins als E-Geld würde „auch in einigen Euro-Staaten den Zugang zu Notenbankkonten ermöglichen“. Anstatt die Währungsordnung zu gefährden, „könnte dieser Schritt die Stabilität des Geldsystems durch Stablecoins eher erhöhen“, so der FDP-Politiker. 

Die bislang verstrichene Zeit seit Bekanntgabe der Blockchain-Strategie löst bei Schäffler jedoch Kopfschütteln aus:

Es ist enttäuschend wie lange die Bundesregierung braucht. Dabei waren wir noch vor wenigen Jahren Taktgeber und Innovationsmotor bei der Regulierung der Blockchaintechnologie. Hier wollte die Bundesregierung längst liefern.

Eine Vorabfassung der Anfrage mitsamt Antworten der Bundesregierung findet sich hier.

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