"Verbote sollten das letzte Mittel bleiben" So geht das BKA gegen Krypto-Kriminelle vor

Verbrecherjagd im Internet. Für die Bekämpfung von Cyberkriminalität hat das BKA eine eigene Sonderabteilung. Welche Rolle Kryptowährungen dabei spielen, verrät uns Abteilungsleiter Carsten Meywirth.

Tim Reindl
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Beitragsbild: BKA / Shutterstock

| Carsten Meywirth leitet die Abteilung Cybercrime beim Bundeskriminalamt

“Bitcoin ist das Geld für illegale Geschäfte im Darknet.” Um sich von diesem Image zu emanzipieren, hat es einige Jahre gedauert. Auch heute tauchen in den Medien immer noch – wenn auch deutlich seltener – Berichte auf, in denen behauptet wird, Kryptowährungen seien nur für Kriminelle. Drogen, Terrorfinanzierung, Geldwäsche – alles angeblich ermöglicht und anonymisiert durch die Blockchain-Technologie. Dabei sind die meisten Blockchains ziemlich transparent. Jeder kann sie einsehen. Bargeldzahlungen sind da beispielsweise deutlich diskreter.

Dennoch ist auch der Krypto-Space nicht frei von kriminellen Akteuren. Die Blockchain-Forensiker von Chainalysis konnten im Jahr 2022 20,6 Milliarden US-Dollar ausfindig machen, die im Zusammenhang mit illegalen Transaktionen standen. Gestohlene Kryptos, Betrugsfälle und umgangene Sanktionen stellen dabei den Großteil der Summe. Letzteres machten ganze 43 Prozent (8,8 Milliarden US-Dollar) des illegalen Transaktionsvolumens von 2022 aus. Grund dafür waren Maßnahmen, die der politische Westen infolge des Angriffs auf die Ukraine gegen Russland verhängte.

Insgesamt schätzt Chainaly­sis den Anteil an Kryptowäh­rungsaktivitäten, die mit illegalen Aktionen verbunden sind, im Jahr 2022 jedoch auf gerade einmal 0,24 Prozent.

Cybercrime in Deutschland: Ein Fall fürs BKA

In Deutschland fällt die Bekämpfung von Cyberkriminalität in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamts. Dazu richtete die Behörde 2020 die Abteilung Cybercrime ein. Laut Website kümmert sich die Sektion vorrangig um Straftaten, „die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten“ richten. Das BKA spricht hierbei von „Cybercrime im engeren Sinne“. Außerdem ist die Einheit Teil des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums. Hier arbeiten rund ein Dutzend staatliche Behörden bei der Strafverfolgung von Online-Kriminalität zusammen. Da­runter unter anderem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundespolizei (BPOL) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).

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