Bitcoin-Regulierung: Helsinki gibt Vorschriften-Katalog heraus

Finnland will seine Bitcoin-Börsen künftig fester an die Hand nehmen. Dazu gibt die finnische Finanzmarktaufsicht nun einen Katalog heraus, der den Umgang mit Kryptowährungen auf entsprechenden Handelsplätzen regeln soll.

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

Ab dem 1. Mai haben Bitcoin-Börsen in Finnland einen festen Ansprechpartner, wenn es um die Registrierung neuer Handelsplätze geht. Dieser wird – das dürfte wenige überraschen – die finnische Finanzmarktaufsicht sein.

Demnach müssen sich bei der Financial Supervisory Authority (FIN-FSA) künftig folgende Anbieter registrieren:

  • Handelsplätze für Kryptowährungen
  • Wallet-Anbieter
  • Herausgeber von Kryptowährungen

Die notwendige Registrierung bei der zuständigen Behörde soll vor allem für regulatorische Kompatibilität sorgen.

Finnische Aufsichtsbehörde will für mehr Sicherheit sorgen

Dementsprechend verspricht die Behörde, bei der Registrierung folgende Bereiche zu überprüfen:

  • Verlässlichkeit des Anbieters
  • Verwahrung und Absicherung der Kundengelder
  • Separierung von eigenen Beständen und Kundengeldern
  • Vermarktung
  • Übereinstimmung mit Antigeldwäsche- und Antiterror-Richtlinien

Ferner kündigt die FIN-FSA an, künftig bei der Regulierung von Kryptowährungen und vor allem obigen Anbietern stärker durchzugreifen. Demnach kann es bei Missachtung zu Geldstrafen kommen:

In Zukunft können nur noch Kryptowährungsanbieter, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ihre Aktivitäten in Finnland ausüben. Virtuelle Währungsanbieter, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ihre Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen, was außerdem mit einer Geldstrafe belegt wird.

Briefing für Bitcoin-Börsen in Planung

Letztlich verspricht die finnische Regulierungsbehörde, ihre Zöglinge entsprechend zu schulen. So soll es am 15. Mai in Helsinki ein Briefing für den Krypto-Sektor geben. In diesem Zusammenhang betont die Behörde jedoch, dass sie mit den eintretenden Richtlinien keinen Schutz für Anleger bieten kann:

Kryptowährungen haben als Anlageobjekte besonders an Bedeutung gewonnen. Trotz der bevorstehenden Aufsicht und Registrierung bleiben die Merkmale von Kryptowährungen und die Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungsanlagen unverändert. Zu den Risiken gehören plötzliche starke Wertschwankungen, Bedrohungen der Datensicherheit im Zusammenhang mit Wechseldienstleistungen und Depotbankbetreibern sowie die Natur mehrerer virtueller Währungen als spekulative Anlagen ohne inhärente Renditequelle.

Letztlich gehe es also vor allem um eines: den Schutz vor Geldwäsche und Terrorismus.

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