3 Fragen an Was passiert mit meinen Bitcoin im Scheidungsfall?

Kann man Bitcoin vererben und was sollte man beachten, wenn man Token verschenkt? Drei Fragen an Rechtsanwalt Christian Solmecke mit Krypto-Tipps.

Nicola Hahn
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Christian Solmecke

Beitragsbild: WILDE BEUGER SOLMECKE

| Wem gehören die Krypto-Assets im Falle einer Insolvenz?

Christian ­Solmecke (48) hat sich als Rechts­anwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der ­Internet- und IT-Branche ­spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Geschäfts­führer von Legalvisio, dem Herausgeber einer cloud­basierten Kanzleisoftware, auch ­erfolgreicher Legal-Tech-Unternehmer. Mit 834.000 Abonnenten ist er darüber hinaus ein prominenter YouTuber.

BTC-ECHO: Herr Solmecke, wie werden Bitcoin im Falle einer Scheidung behandelt? Zu welchen rechtlichen Problemen könnte es hierbei kommen?

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der ­Zugewinngemeinschaft, dann wird bei einer Scheidung auf Antrag geprüft, wie viel beide Partner während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen haben. Derjenige, der in dieser Zeit mehr hinzugewonnen hat, muss dann dem anderen die Hälfte dieses Zugewinns abgeben.

Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen) und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen). Das kann bei den enormen Wertschwankungen dazu führen, dass die Bitcoin zwar am Zustellungstag enorm viel wert waren, bis zum Ende des Prozesses aber diesen Wert wieder verloren haben. Das kann dann für den vermeintlich “reicheren” Partner teures Pech werden. Problematisch könnte es werden, wenn ein Ehepartner die Existenz der Bitcoin verschweigt, weil diese Geldanlage recht anonym funktioniert.

Zwar gibt es einen Auskunftsanspruch, der dazu führt, dass ein Ehegatte sein gesamtes Vermögen offenlegen muss. Verschweigt er dabei Bitcoin, kann er sich auch wegen Prozessbetrugs strafbar machen. Allerdings ist nicht gesichert, dass ein solches Verschweigen auch auffliegt. Denn anders als bei klassischen Geldanlagen müssen Bitcoin nicht bei Banken verwahrt, nicht mit Geld von einem Bankkonto gekauft oder immer an einer Online-Börse gehandelt worden sein. So ist es zum Beispiel möglich, die Wallet auf einen USB-Stick zu verschieben und damit “offline” zu verstecken.

BTC-ECHO: Worauf sollte man unbedingt achten, wenn man Bitcoin und Co. vererben möchte? Zu welchen Problemen kommt es hier häufig in der Praxis?

Grundsätzlich erben die Erben das gesamte Vermögen – dazu zählen auch digitale Güter wie Bitcoin beziehungsweise ganz konkret die Zugangsmöglichkeit mittels Private Key zur Wallet. Dass auch digitale Güter, Konten & Co. vererbbar sind, lässt sich aus dem BGH-Urteil zum “digitalen Erbe” ableiten.

Hat der Erblasser den Private Key physisch zum Beispiel auf einem USB-Stick gespeichert, geht er sofort auf die Erben über. Ist der Private Key in einer Online-Wallet gespeichert, tritt der Erbe in den Vertrag zwischen Erblasser und Anbieter ein und hat daher nur einen Anspruch gegen den Anbieter auf Zutritt zur Wallet.

Wichtig ist, dass der Erblasser seinen Erben zum Beispiel im Testament mitteilt, welche Kryptowährungen in seinem Besitz sind und wie die Erben an diese kommen können. Sonst kann es passieren, dass dieser Vermögensteil unentdeckt bleibt.

Problematisch kann es werden, wenn zum Beispiel ein von der Erbfolge ausgeschlossenes Kind seinen Pflichtteil von den Erben verlangt oder aus anderen Gründen die Erben einen Anteil des Erbes an jemanden auszahlen müssen. Dann muss geschaut werden, was die Bitcoin wert sind. Stichtag für den Wert ist dann der Todestag des Erblassers. Aber, wie bereits gesagt, der Wert von Bitcoin schwankt erheblich. Auch die Erbschaftssteuer muss natürlich gezahlt werden und auch die orientiert sich am Wert zum Todestag.

BTC-ECHO: Worauf sollte man bei der Schenkung von Bitcoin achten?

Hier muss im Zweifel Schenkungssteuer gezahlt werden. Maßgeblich ist der Tag der Schenkung. Wenn der Wert da sehr hoch war, schlägt das auch auf die Steuer durch. Man sollte also versuchen, die Bitcoin an einem Tag zu übertragen, an dem der Wert niedrig liegt. Aller­dings sind manche Schenkungen von dieser Steuer befreit – zum Beispiel ein Geschenk an den Ehepartner unter 500.000 Euro, an ein Kind unter 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren.

Vielen Dank für das Gespräch.

Disclaimer: Das Interview ist zuerst in der Aprilausgabe des BTC-ECHO Magazins erschienen.

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