Bitcoin-Automaten: Adaption mit Tücken

Bitcoin-Automaten werden immer verbreiteter. Es gibt aktuell so viele Maschinen, an denen man BTC & Co. kaufen kann, wie noch nie. Doch die Behörden haben ein Auge darauf geworfen – Befürchtungen zu Geldwäsche begleiten die Automaten stets.

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

Inzwischen gibt es weltweit 6.003 Bitcoin-Automaten. Damit verzeichnet die Anzahl an neuen Krypto-ATM einen starken Anstieg im Jahr 2019 – so waren es zu Beginn des Jahres noch 4.113 BTC ATM, Anfang 2017 waren es lediglich 2.057, wie man den Daten von Coin ATM Radar entnehmen kann.

Die meisten davon stehen in den Vereinigten Staaten – so gibt es in den USA 3.932 BTC ATM, weitere 722 Maschinen stehen in Kanada. Damit nimmt Nordamerika den Löwenanteil an Bitcoin-Automaten weltweit ein, knapp 75 Prozent aller Maschinen stehen dort.

Im deutschsprachigen Bereich führt ganz klar Österreich die Liste der BTC ATM an. So beherbergt die Heimat von Wolfgang Amadeus Mozart derzeit 193 Bitcoin ATM.

In der Schweiz stehen wiederum an 77 Standorten Automaten. Dort kann man Kryptowährungen unter anderem an den Ticket-Automaten der Schweizer Bundesbahn (SBB) erwerben.

Bitcoin-Automaten: Kein leichter Stand in der Bundesrepublik

Auch in der Bundesrepublik Deutschland stehen Automaten, an denen man Bitcoin & Co. kaufen kann. Ganz uneingeschränkt funktioniert das Ganze jedoch noch nicht. So muss man sich bei Beträgen, die höher als 500 Euro sind, direkt am Automaten mit seinem Ausweis identifizieren. Im Blockchain Hotel in Essen etwa muss man neben 4,5 Prozent Gebühren außerdem eine Eintrittsgebühr von 7,90 Euro löhnen.

Auch rechtlich läuft der Bitcoin-Kauf am Automaten noch nicht ganz glatt. So fällte das Kammergericht Berlin im Oktober 2018 zwar ein Urteil, indem es bestimmte, dass der Bitcoin-Handel nicht strafbar sei. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe ihre Kompetenzen überschritten, indem sie sich gegen den Verkauf von Kryptowährungen ausgesprochen hatte. Bis dato gilt der Bitcoin-Handel also als legal – von etwaigen KYC-Vorschriften ist er dennoch nicht ausgeschlossen.

Im kommenden Jahr können die Bundesbürger auf mehr Klarheit hoffen. So hat die Bundesregierung am 31. Juli 2019 beschlossen, dass „Verwahrstellen für digitale Vermögenswerte“ ab dem 1. Januar 2020 der Finanzaufsicht unterstehen.

USA: Steuerbehörde will sich Automaten genauer ansehen

Wie das Nachrichtenmagazin Bloomberg berichtet, will sich auch die US-amerikanische Steuerbehörde die Bitcoin-Automaten künftig genauer ansehen. So zitiert das US-Magazin den Criminal Investigation Chief des Internal Revenue Service:

[…] wenn man reingehen kann, Bargeld einzahlen und Bitcoin ausgeben, sind wir natürlich potentiell an der Person interessiert, die den Kiosk benutzt und was die Quelle des Geldes ist […]. Sie müssen sich an dieselben Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche halten, die auch für Ihre Kunden gelten, und wir glauben, dass einige von ihnen ein unterschiedliches Maß an Einhaltung dieser Vorschriften haben,

fasste John Ford das Stirnrunzeln der Behörde zusammen.

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