BaFin verlängert Verbot binärer Optionen

Die BaFin setzt ihr Verbot von binären Optionen fort. Dies teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem Schreiben vom 1. Juli mit. Damit bleiben die Termingeschäfte für Privatkunden in Deutschland weiterhin verboten. 

Phillip Horch
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BaFin setzt Binäre Optionen Verbot fort

Beitragsbild: © BaFin

Binäre bzw. digitale Optionen sind Termingeschäfte, bei denen Wetten auf den Kurs, Preis oder den Wert eines Basiswerts abgeschlossen werden. Da es sich hier um ein hochriskantes Anlagegeschäft handelt, sprach die BaFin bereits am 29. November 2018 ein Verbot selbiger aus.

Wie wir berichteten, betrifft das Verbot die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger. Ausnahmen bilden jedoch Derivate, die mindestens 90 Tage laufen und deren Anbieter außer mit den vorher vereinbarten Provisionen keinen Gewinn oder Verlust machen. Außerdem muss für eine binäre Option ein Prospekt nach dem Wertpapiergesetz vorliegen.

Dieses Verbot verlängerte die BaFin nun am 1. Juli. In der offiziellen Mitteilung der Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde heißt es:

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden bleiben in Deutschland weiterhin verboten. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.

Wie die Behörde weiter mitteilt, reagiert sie damit auf das Auslaufen der Maßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Sie begründet ihre Entscheidung erneut damit, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent seien. Dies gelte vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts.

Außerdem werden binäre Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Vielmehr setzt hier der Anbieter den Preis selbst fest, was verhindere, dass Käufer ihn (über)prüfen können.

Allgemeinverfügung der BaFin tritt am 2. Juli in Kraft

Die Behörde reagiert damit letztendlich darauf, dass eine Maßnahme der ESMA ausläuft. Diese verbot die binären Optionen für Kleinanleger in der gesamten Europäischen Union. Selbiges Verbot ist jedoch nun zum 1. Juli ausgelaufen. Die Allgemeinverfügung der BaFin gilt indes ab dem 2. Juli. Man kann sie auf der offiziellen Webseite der Behörde hier einsehen.

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