Unerlaubter Token Sale? Kik versus SEC: Entscheidung bahnt sich an

Die beiden Konfliktparteien im Streit um den KIN-Token-Sale streben ein Urteil im Schnellverfahren an. Für Kik dürfte es langsam eng werden.

David Scheider
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ein hammer liegt auf einem schwarzen buch auf einem holztish

Beitragsbild: Shutterstock

Der Gerichtsprozess um den 100-Millionen-US-Dollar ICO des kanadischen Tech-Unternehmens Kik geht in die nächste Runde. Nachdem die beiden Konfliktparteien, Kik und die US-Börsenaufsicht SEC, bereits im März ein Urteil im Eilverfahren angestrebt hatten, reichen sie nun ihre Plädoyers bei Gericht ein. Die Stoßrichtung des Klägers verlaufen dabei diametral zu denen des Beklagten. Die US-Börsenaufsicht SEC betont etwa, dass Kiks Versäumnis, das ICO zu registrieren, gegen geltendes US-Recht verstoße. Demnach müssen alle öffentlichen Wertpapierverkäufe bei der SEC angemeldet werden. Ein solcher Genehmigungsantrag ging aber nie ein.

Naturgemäß bestreitet Kik, dass es sich bei dem ICO von 2017 um ein registrierungspflichtiges Token Offering gehandelt hat und zeigt sich unschuldig.

Konfliktlinie Howey Test

Üblicherweise ziehen US-Behörden bei der Bewertung von öffentlichen Wertpapierverkäufen den sogenannten Howey Test heran. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, das bestimmte Kriterien für die Bewertung von Assets formuliert. Ist der Howey Test positiv, handelt es sich bei bei den Token um eine „Security“ nach US-Recht; dies würde sodann zur Registrierung verpflichten.

Kik sieht indes zwei Punkte des Howey Tests für nicht erfüllt an. Zunächst habe das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt Gewinnerwartungen in Aussicht gestellt – und Anteile am Unternehmen, wie es etwa bei Aktien der Fall ist, repräsentiere der KIN Token ohnehin nicht. Zudem sei Kik nur „eines von vielen Unternehmen, das am Blockchain-Token KIN Anteil hat,“ heißt es in den Gerichtsunterlagen.

Dagegen argumentiert die SEC, dass der Token Sale ein rechtswidriger Verkauf von Securities gewesen ist, da alle Kriterien des Howey Test erfüllt seien. So hätten Investoren Geldmittel an Kik zur Verfügung gestellt, da sie „angemessene Erwartungen an einen damit verknüpften Gewinn hatten“. Zudem handle es sich bei KIN, anders als von Kik kommuniziert, nicht um eine Währung, sondern eben um ein Wertpapier. So heißt es vonseiten der SEC:

Zu keinem Zeitpunkt während seiner Marketingkampagne identifizierte Kik irgendeine bestimmte Ware oder Dienstleistung, die mit KIN gekauft werden könnte

Blankoscheck Telegram-Urteil

Unlautere Behandlung wittert Kik indes im Hinblick auf ein vorangegangenes Urteil, nach dem ein US-Gericht den Token Sale des Messenger-Dienstes Telegram bereits im März diesen Jahres gestoppt hatte. Wie wir berichtet hatten, sah es das zuständige Gericht als erwiesen an, dass es sich bei TON um eine Security handle. Auch Telegram hatte dies nicht bei der SEC registriert.

Kik argumentiert, dass die SEC Vergleiche zum Telegram-Fall zieht, obwohl die Struktur der Token völlig unterschiedlich sei. Gegenüber dem Branchenmagazin Cointelegraph äußert sich das Kik-Management folgendermaßen.

Unsere Meinung ist, dass sich die SEC stark auf den jüngsten Fall Telegrams stützt. Doch dieser ist unserer Meinung nach schlecht begründet […]. Wie Sie wissen, ist der Telegram-Fall kein verbindlicher Präzedenzfall. Es wird interessant sein, zu sehen, welche Auswirkungen er angesichts der faktischen Unterschiede zwischen den beiden Angeboten haben könnte.

Urteil unklar

Bereits seit Ende letzten Jahres ringt Kik vor dem zuständigen New Yorker Gericht mit der US-Börsenaufsicht. Zuletzt berichteten wir über die die Forderung der Blockchain Association, für Kik einen Präzedenzfall bei Gericht zu schaffen. In dem Amicus Curiae Brief genannten Schreiben warnt die Association davor, den Telegram-Fall als Schablone über alle Krypto-bezogenen Rechtsstreits zu legen. Denn damit trage die SEC den unterschiedlichen Ausgestaltungen der Projekte keine Rechnung. Die Blockchain Association fordert daher, die Vorwürfe gegen Kik fallenzulassen.

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