Telegram Open Network Datenschutz als „Deckmantel“: SEC verbeißt sich in Telegram

Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ist nach wie vor brennend am Verbleib der Investorengelder für das Telegram Open Network (TON) interessiert. Nachdem ein erster Eilantrag auf die Offenlegung der Finanzen des Messaging-Anbieters eine Abfuhr erhalten hatte, versucht die Behörde es nun auf ein Neues.

Christopher Klee
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Telegram-Logo auf Smartphone Display

Beitragsbild: Shutterstock

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht bleibt im Streit um die geplante Telegram Blockchain TON hartnäckig. Nachdem der zuständige Richter kürzlich einen Eilantrag der SEC auf Offenlegung der Telegram-Konten abgewatscht hatte, unternimmt die Behörde nun einen weiteren Anlauf, um sich Einblick in Geldströme des Messaging-Anbieters zu verschaffen.

Zuvor wurde Telegram dazu aufgefordert, einen Zeitplan für das Liefern der verlangten Konto- und Bankverbindungen vorzulegen. Der Messaging-Anbieter ist dem – wenn auch nur widerwillig – nachgekommen. Fünf bis sieben Wochen werde es dauern, um die verlangten Informationen zu sammeln, schätzte die Rechtsvertretung von Telegram. Als Grund für die zeitliche Verzögerung führte Telegram unter anderem an, dass auch auf ausländische Datenschutzbestimmungen Rücksicht genommen werden müsse.

Die SEC will diesen Einwand nicht gelten lassen:

Die Beklagten haben inzwischen eine vage eidesstattliche Erklärung abgegeben, die es der SEC oder, wie wir meinen, dem Gericht unmöglich macht, die wahre Natur der angeblichen Last der Einhaltung ausländischer Datenschutzgesetze abzuwägen,

bemängelt die SEC in ihrem Schreiben an das New Yorker Gericht.

Ein „Deckmantel“ – SEC gibt sich unbeeindruckt

Die Behörde unterstellt Telegram weiter, mit seiner eidesstattlichen Erklärung eine Nebelkerze gezündet zu haben.

Die vage Stellungnahme von Telegram enthüllt die breite, undifferenzierte Berufung von Telegram auf den „Datenschutz“ […] – ein Deckmantel, der darauf abzielt, der SEC relevante, aussagekräftige Dokumente vorzuenthalten.

Telegram hatte in seiner Stellungnahme ferner argumentiert, dass die angeforderten Konto- und Bankdaten nicht zweckdienlich für den Howey-Test seien. Der Howey-Test dient in den USA zur Einstufung eines Assets als Wertpapier. Die SEC weist dieses Argument zurück.

Die Beklagten haben Recht, dass Howey einen objektiven Test vorsieht, um festzustellen, ob die Grams-Investoren eine begründete Gewinnerwartung gehegt hatten. Aber es ist ebenso richtig, dass die Handlungen der Parteien nach der Investition als Beweis für die Erwartungen der Parteien dienen können. […] Wie viel Telegram also tatsächlich für die Entwicklung der TON Blockchain ausgegeben hat, sind relevante Beweise, die die Behauptung der SEC unterstützen (oder widerlegen) könnten, dass die Käufer von Grams vernünftigerweise erwarten, aufgrund der Bemühungen von Telegram zu profitieren,

argumentiert die SEC weiter. Sollte den Investoren eine begründete Gewinnerwartung unterstellt werden können, spräche das für eine Einordnung des Gram Token als Wertpapier. Telegram hätte sich dann des Verkaufs nicht registrierter Wertpapiere schuldig gemacht.

Telegram gewährt ersten Überblick seiner Ausgaben für TON

Am 7. Januar hat Telegram einen ersten Überblick über die Verwendung der Investorengelder für die TON Blockchain eingereicht (Angaben in Tausend US-Dollar).

Ausgaben für TON und den Telegram Messenger: 31. Januar 2018 bis 31. Januar 2019 (in Tausend US-Dollar)

Demzufolge hat der Messaging-Anbieter im Jahr 2018 von den 1,7 Milliarden US-Dollar der TON-Investitionsrunde bislang 218 Millionen US-Dollar ausgegeben. Mit 38 Prozent (rund 90 Millionen US-Dollar) entfällt der Großteil der Investitionen auf den ambigen Bereich „Equipment“.

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