BaFin: Keine Zulassung für Bitcoin TradeRobot

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dem Robo Advisor Bitcoin TradeRobot. Das Unternehmen sei kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Dass das Unternehmen auf der eigenen Website weder Sitz noch Rechtsform nennt, sollte für Anleger ohnehin ein Warnsignal sein.

David Scheider
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Beitragsbild: Shutterstock

Über Robo Advisor haben wir einstweilen schon das ein oder andere Wort verloren. Im hochtechnisierten Krypto-Markt ist es nur eine Frage der Zeit, bis die maschinellen Finanzberater Anlegern zu mehr Ratio im Umgang mit ihren Investments verhelfen. Aktuell gibt es nur eine Handvoll dieser algorithmusbasierten Trading-Plattformen zu finden – mit oft zweifelhafter Seriosität.

Keine Lizenz für Bitcoin TradeRobot

Diese Einschätzung scheint die BaFin freilich zu teilen. Aus einer Pressemitteilung geht hervor, dass sie dem Krypto-Robo-Advisor „Bitcoin TradeRobot keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG zum Betreiben oder Erbringen von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat“.

Zu der Stellungnahme sah sich die BaFin wohl aufgrund von Bestrebungen seitens Bitcoin TradeRobot, sein Geschäft auch hierzulande anbieten zu wollen, gezwungen. Die Finanzaufsicht betont, dass das Unternehmen im Impressum weder seinen Sitz noch seine Rechtsform offenlegt. Zudem sei die Domain bitcointraderobot.com anonym registriert.

Es ist daher wenig überraschend, dass keine Lizenzierung seitens der BaFin zustande kam. Denn die Hürden für Krypto-Unternehmen, in Deutschland geschäftlich aktiv zu werden, sind hoch. Die Genehmigung eines Bitcoin-ATMs scheiterte immer wieder an den Know-Your-Customer-Auflagen (KYC) und der Bankenlizenz.

Robo Advisors beliebter denn je

Robo Advisors bilden Investmentstrategien auf Basis von algorithmischen Indizes. Ziel ist es, ausgehend von den individuellen Risikoprofilen der Kunden langfristig optimierte Anlageempfehlungen zu bilden. Der Vorteil: Roboter arbeiten auf Basis der Datenlage und können somit tendenziell konsistentere und rationalere Entscheidungen treffen als menschliche Anleger. Schließlich lassen sich letztere allzu oft zu emotionalen und kurzfristigen Entscheidungen hinreißen.

Robo Advisors haben also ihren Reiz. Es ist zu erwarten, dass aus der Vielzahl an zugelassenen algorithmischen Anlageberatern bei Zeiten auch ein digitaler Bitcoin-Investor hervorgeht. Dann aber hoffentlich mit BaFin-Lizenz.

BaFin schießt nach

Am heutigen Mittwoch, dem 23.01.2018, knüpft die BaFin an gestrige Distanzierung von zweifelhaftem Krypto-Unternehmertum an. Die Behörde weist darauf hin, dass „weder die Firmen IK Partner Ltd. noch Morris Processing Ltd. […] oder ein Unternehmen namens Finmaü eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG hätten“.

Dass die genannten Unternehmen seriösen Firmennamen zum Verwechseln ähnlich sehen, ist indes kein Zufall. Entsprechen heißt es in der Pressemitteilung wie folgt:

„Die BaFin weist erneut darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie beaufsichtigte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die IK Partners Ltd. nutzt einen ähnlichen Namen wie das beaufsichtigte und grenzüberschreitend tätige Finanzdienstleistungsinstitut IK Investment Partners Limited, London, Vereinigtes Königreich.“

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