Mehr als acht Millionen US-Dollar verlor Nivedita “Nivie” Kaul im Jahr 2022 an Krypto-Betrüger. Weil die Behörden ihr Geld nicht zurückholen können, beginnt die ehemalige Rechtsberaterin mit eigenen Ermittlungen. Sie verfolgt die Transaktionen über die Blockchain, identifiziert mutmaßliche Geldwäschestrukturen und stößt schließlich auf eine Wallet mit Krypto-Vermögen im Wert von mehr als 100 Millionen US-Dollar, woraufhin ein türkisches Gericht deren Beschlagnahmung anordnet. Eigentlich könnte die Geschichte damit ein gutes Ende nehmen – doch dann greifen die Vereinigten Staaten auf dieselben Krypto-Assets zu. Jetzt kämpft Kaul vor einem US-Gericht darum, einen Teil der inzwischen 225 Millionen US-Dollar schweren Beschlagnahmung zurückzubekommen.
225 Millionen US-Dollar landen bei den USA
Die US-Ermittler beschäftigten sich mit einem wesentlich größeren Netzwerk, denn das US-Justizministerium reichte im Juni 2025 eine Beschlagnahmungsklage gegen exakt 225.364.961 USDT ein. Das war bis dahin die größte Beschlagnahmung im Zusammenhang mit Krypto-Investmentbetrug in der Geschichte des Secret Service, mit insgesamt mehr als 430 mutmaßlichen Opfern. Die Hintermänner hatten die Gelder durch ein komplexes Geflecht von Wallets bewegt und die Blockchain als Werkzeug zur Geldwäsche genutzt, wodurch die US-Behörden später die genauen Zahlungsströme zurückverfolgen konnten.
Für Kaul entstand durch die US-Beschlagnahmung allerdings ein neues Problem. Ein Teil der USDT, auf die Washington Anspruch erhebt, liegt auf jener Wallet, die sie bereits zuvor in der Türkei verfolgen und gerichtlich beschlagnahmen ließ.
Wenn zwei Staaten dieselben USDT beanspruchen
Jetzt versucht sie nachzuweisen, dass sich ihr gestohlenes Vermögen bis dorthin zurückverfolgen lässt und dass sie deshalb einen eigenen Anspruch auf einen Teil der beschlagnahmten Token besitzt. Dafür reichte sie im März 2026 einen Verified Claim beim zuständigen Bundesgericht in Washington ein, worin sie sich als US-Bürgerin und Opfer eines kriminellen Netzwerkes bezeichnet.
Zudem verweist sie auf das türkische Verfahren und beruft sich auf die sogenannte Innocent Owner Defense. Nach US-Recht darf der Anteil eines unbeteiligten Eigentümers grundsätzlich nicht eingezogen werden. Es reicht dafür aber häufig nicht, Opfer desselben Betrugsnetzwerks zu sein, dass von den Behörden hochgenommen wurde.
Als mutmaßliche Erträge aus Geldwäscheverstrickungen möchte die US-Regierung die 225 Millionen USDT entsprechend vollständig aus dem Betrugskomplex einziehen und in ihre eigenen Kassen verschieben. Darüber hinaus wird Kaul die Geltendmachung ihrer Ansprüche dadurch kompliziert, dass noch andere Parteien Ansprüche auf die beschlagnahmten Krypto-Wallets erheben. So bestreitet das Unternehmen Infiniweb Technology beispielsweise vor Gericht eine Beteiligung an den Betrugsdelikten und beansprucht seinerseits Rechte an den Vermögenswerten.
Die Blockchain findet Geld, aber nicht den Eigentümer
Dass sich der Sachverhalt als so komplex und schwierig darstellt, liegt an einem grundsätzlichen Problem der Krypto-Forensik. Auch wenn sich über die Blockchain jede Transaktion zurückverfolgen lässt, ist damit noch nicht die juristische Frage geklärt, wem die vermischten Gelder nach hunderten oder tausenden Transaktionen zwischen verschiedenen Wallets auf der ganzen Welt zuzurechnen sind.
Über die von Kaul gegründete Digital Defenders Group argumentiert sie, dass bestimmte Zuordnungsverfahren dazu führen könnten, dass Opfer von Betrugsfällen – selbst bei nachvollziehbarer Transaktionskette – keinen Anspruch auf beschlagnahmte Vermögenswerte durchsetzen können. Vor Gericht sind sich Kaul und das US-Justizministerium zumindest darin einig, dass die sichergestellten Gelder möglichst an die rechtmäßigen Opfer zurückgeführt werden sollen. Bei Hunderten mutmaßlich geschädigter Menschen ist das jedoch alles andere als einfach.



