BAYC vs. Ryder Ripps Yuga Labs verklagt Ryder Ripps wegen “gefälschter” Bored Ape NFTs

Die BAYC-Gründer Yuga Labs verklagen den Künstler Ryder Ripps wegen dessen Bored-Ape-NFT-Kollection: RR/BAYC.

Jonas Oppermann
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Bored Ape NFT Logo

Beitragsbild: Picture Alliance

| Einer der Vorwürfe: Das Logo des Bored Ape Yacht Clubs (BAYC) würde an das der SS erinnern.

Nach der Veröffentlichung eines YouTube-Videos rund um Rassismusvorwürfe gegen das NFT-Projekt Bored Ape Yacht Club (BAYC), begannen sich die Nachrichten aus dem Dunstkreis des Mutterkonzerns Yuga Labs zu überschlagen. YouTuber Philion tat sich vor etwa sechs Monaten mit dem Digital-Künstler Ryder Ripps zusammen, um den Vorwürfen gemeinsam nachzugehen. Auf seiner Website machte Ripps auf Parallelen zu rechtsextremer Ideologie und vermeintliche versteckte Hinweise innerhalb des Ökosystems des Bored Ape Yacht Clubs aufmerksam.

Yuga Labs passt das gar nicht. Das Unternehmen spricht von Rufmord, erhebt Scam-Vorwürfe und beklagt Markenrechtsverletzung – weil Ryder Ripps selbst eine abgewandelte NFT-Kollektion gelangweilter Affen lancierte, die Philion in seinem Video zu den Bored Apes anpreist. Nun muss sich Ripps vor Gericht verantworten.

Yuga Labs vs. Ryder Ripps: Der Kampf um NFTs

Die Anwälte von Yuga Labs berufen sich etwa auf Markenrechtsverletzung, unlauteren Wettbewerb, falsche Quellenangaben und ungerechtfertigte Bereicherung seitens Ripps. Das geht aus der Klage hervor, die am 24. Juni beim U.S. District Court for the Central District of California eingereicht wurde.

Ripps kopierte alle NFTs der Bored Ape Yacht Club Kollektion und mintete die 10.000 Affen erneut unter dem Namen RR/BAYC. Zum Verkauf standen alle Affen dann für 0,15 ETH auf der NFT-Plattform OpenSea. Laut Ripps’ Website sind die RR-Versionen ausverkauft und haben das Hauptprojekt in Bezug auf das Volumen sogar vorübergehend überholt.

Bei 10.000 NFTs müsste Ripps schätzungsweise 1,8 Millionen Dollar mit der Sammlung verdient haben – “unlauterer Gewinn” laut Yuga Labs.

Unverschämterweise bewirbt und verkauft er diese RR/BAYC-NFTs mit genau demselben Branding, das Yuga Labs verwendet, um authentische Bored Ape Yacht Club NFTs zu bewerben und zu verkaufen.

Anklageschrift von Yuga Labs

Entwertung der Bored Apes

Yuga Labs argumentiert, dass Ripps nicht nur genau dieselben Kunstwerke nochmal verkaufen möchte, sondern auch die mutmaßlich rechtsverletzenden NFTs auf “denselben NFT-Marktplätzen, die Yuga Labs für den Verkauf seiner Bored Ape NFTs nutzt, wie etwa OpenSea”, angeboten hat. Das stellt eine “elementare Markenrechtsverletzung”, nach dem in den Staaten bundesweit geltenden Lanham Act, dar. Das Gesetz verbietet nämlich den Verkauf gleicher oder verwandter Produkte, am gleichen Ort, unter den gleichen Markennamen. Es soll Verbraucher vor mangelhafter Qualität der Ware schützen. Yuga Labs behauptet, dass im Fall RR all diese Rechtsverletzungen passiert seien.

Die BAYC-Gründer vermuten, dass Ripps die Bored Apes entwerten möchte, “indem er den NFT-Markt mit seiner eigenen nachgemachten NFT-Kollektion überschwemmt.”

Copycat NFTs: Alles nur Satire?

Ryder Ripps sieht das anders. Er beruft sich auf seine künstlerische Freiheit und bezeichnet sein Werk als Satire. Auf seiner Website bezieht er Stellung und erklärt, dass er damals bereits den CryptoPunk #3100 nochmals auf der Ethereum Blockchain mintete (re-minting). Der ursprüngliche Token zum Bild wurde am 11. März 2021 für den Rekordwert von 7,58 Mio. US-Dollar verkauft.

Mit dem Re-minting des CryptoPunks wollte Ripps damals die Grenzen und die Bedeutung digitaler Bilder innerhalb eines neuen Paradigmas von IP-Recht, Urheberrecht, computergenerierten Bildern und Non-fungible Token antesten. Nach wie vor sind die Dateien, die mit einem NFT verbunden sind, weiterhin unendlich kopierbar, der Token dahinter aber nicht.

Die aktuellen Eigentumsbedingungen sind für die BAYC-Besitzer unklar und entsprechen nicht den aktuellen Urheberrechtsstandards. Eine klare Definition und Beschreibung dessen, was als NFT verkauft wird und was ein NFT überhaupt ist, sei eines der Hauptziele von Ripps Werk.

Rechtliche Einordnung

Der Krypto-Space ist seit Jahren sehr unreguliert, allem voraus NFTs und das Metaverse. Christian Solmecke, Anwalt bei der Kanzlei WBS LAW hat den Fall für BTC-ECHO aus Sicht des deutschen Urheber- und Markenrechts unter die Lupe genommen. Kann sich Ripps auf die Kunstfreiheit beziehen und muss das Urheberrecht dann in diesem Sinne ausgelegt werden? “Diese Rechtsfrage wird bereits seit längerem anhand des Phänomens der Appropriation Art diskutiert und ist nicht abschließend gelöst”, so Solmecke. Und weiter: “Ebenfalls wäre es möglich, dass hier die neue Schranke aus § 51a UrhG greift, welche die Karikatur, Parodie und Pastiche erlaubt. Diese Fragen könnte letztlich aber nur ein Gericht im Einzelfall abschließend beantworten”, sagt der Rechtsexperte weiter.

Da der aktuelle Fall aus den USA stamme, ergänzt Solmecke: “Im Fall der Appropriation Art gab ein US-amerikanisches Gericht einem Fotografen recht, der wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht gegen den Appropriation Art-Künstler Richard Prince klagte.”

Solmecke ergänzt, dass sich die Klage nicht auf das Urheberrecht, sondern auf das Markenrecht beziehe. “Ripps hat Bilder, für die eine Markenanmeldung bestanden, kopiert, beworben und verkauft. Damit hat er sie geschäftlich und grundsätzlich als Marke unzulässig verwendet. Dann hätten die Markenrechtsinhaber grundsätzlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Allerdings ist es auch hier im Einzelfall möglich, dass die Kunstfreiheit überwiegt, wenn eine Marke rein künstlerisch verwendet wird. Ob das auch in diesem Fall so ist, muss letztlich ein Gericht entscheiden”, so Solmecke.

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