Das Kryptoversum bietet Trittbrettfahrern, die sich mit fragwürdigen Geschäftsmodellen an gutgläubigen Anlegern bereichern, nach wie vor einen Nährboden. Die Aussicht auf schnelle Renditen treibt dabei immer wieder ahnungslose Investoren in die Hände derjenigen, die ihre Finanzprodukte mit nicht zu haltenden Heilsversprechen etikettieren. In das Teilnehmerfeld fraglicher Krypto-Unternehmen reiht sich auch EXW Global, dessen Vertriebssystem Investoren mit satten Renditeversprechen lockt. Nun folgte die Quittung der BaFin, nachdem die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA bereits im Dezember eine Investorenwarnung ausgesprochen hat.
Schneller Profit
Wer sich über die EXW Wallet informieren möchte, erhält auf der Homepage nützliche Hinweise:
EXW ist eine Wallet und eine Börse für Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum. Man kann den EXW Token kaufen und wenn man diesen haltet, bekommt man dafür einen täglichen Bonus.
Abgesehen von einigen Rechtschreibschwierigkeiten, die die Seriosität des Unternehmens etwas in Frage stellen, scheint die Rechnung denkbar simpel: Kaufe Token, werde reich. In puncto Marketing hat das Unternehmen jedenfalls seine Hausaufgaben gemacht. Dementsprechend erfolgsversprechend klingt auch die Unternehmensphilosophie des – vorsichtig ausgedrückt – zweifelhaften Krypto-Unternehmens:
EXW ist die Antwort auf wachsende Probleme in der Finanzwelt wie auch auf Globalisierung und internationalen Zahlungsverkehr. Neben diesen Bereichen unterstützt EXW jeden der sich dazu entscheidet, EXW zu unterstützen. Das größte Community-Projekt der kommenden Jahre im Bereich Digitalisierung, Market Building, Market Making, Zahlungsabwicklung, inklusive Bonus-Ausschüttungen für Kunden und Partner.
EXW fehlen Lizenzen
Das „größte Community-Projekt der kommenden Jahre“ verspricht hohe Gewinne durch ein nicht näher beleuchtetes Tradingbotsystem. Zudem betreibt EXW eine Exchange, die Anlegern den Tauschhandel von Kryptowährungen in Fiatgeld sowie den Tausch digitaler Währungen untereinander verspricht. Blöd nur, dass dem Unternehmen die entsprechenden Lizenzen und Genehmigungen beispielsweise in Deutschland und Österreich fehlen. Dahingehend hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde bereits am 27. Dezember eine Investorenwarnung herausgegeben, in der es heißt:
Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die EXW GLOBAL AG, Bergstrasse 10 9490, Vaduz Liechtenstein, www.exw-wallet.com, der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen ist.
Nun folgte am 3. Januar eine Mitteilung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Daraus geht hervor, dass EXW Global kein zugelassenes Institut nach dem Kreditwesengesetz darstellt:
Die EXW Global AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, verfügt weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG).
Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte hat keine Geltung in der Bundesrepublik Deutschland.
Doch aller guten Dinge sind drei. So hat auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein am 10. Januar eine Warnmeldung zu EXW Global veröffentlicht, in der es heißt:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die EXW Global AG, c/o CONFIDENTIA Treuhand Anstalt, Bergstrasse 10, 9490 Vaduz, Registernummer FL-0002.620.252-2, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt.
Insbesondere ist es ihr entgegen den Angaben auf ihrer Website www.exw-wallet.com nicht gestattet, Bankgeschäfte zu betreiben oder Zahlungsdienste zu erbringen.
Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungspflichtige Finanzgeschäfte nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen sind.
EXW Global ändert das Impressum
EXW Global hat jüngt das Impressum geändert – erneut. Bevor die FMA bereits am 12. Dezember 2019 vor dem Partner Viva Payment Solutions GmbH gewarnt hat, wurde das Unternehmen noch im Impressum von EXW Global gelistet:
Kurz darauf verschwand Viva Payment aus dem Impressum. Und auch die Warnung der FMA Liechtenstein vom 10. Januar hat ihre Spuren im Impressum hinterlassen. Vor der Warnmeldung sah das Impressum noch wie folgt aus:
Kurz darauf änderte sich das Impressum abermals und erscheint aktuell im neuen „Glanz“:
Eine aktualisierte Investorenwarnung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA ließ jedoch nicht lange auf sich warten und folgte postwendend am 13. Januar:
Investorenwarnung – Änderung des Firmenwortlauts
EXW GLOBAL AG nunmehr VIVAEXCHANGE OÜ
Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die EXW GLOBAL AG nunmehr VIVAEXCHANGE OÜ der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen ist.
Eine erneute Warnung der FMA folgte am 22. Januar, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen hinter EXW, VIVAEXCHANGE OÜ, keine Berechtigung für entsprechende Zahlungsdienste in Österreich hat:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann […] die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass VIVAEXCHANGE OÜ […] nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen […] nicht gestattet.
Anleger sollten die Meldungen der Aufsichtsbehörden als Warnung verstehen und sich überlegen, ob sie den Geschäftspraktiken von EXW vertrauen möchten.
UPDATE vom 22. Januar: Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Warnung bezüglich VIVAEXCHANGE OÜ veröffentlicht.
UPDATE vom 14. Januar: EXW Global hat das Impressum in VIVAEXCHANGE OÜ geändert. Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat den Wortlaut ihrer Investorenwarnung entsprechend aktualisiert.
UPDATE vom 10. Januar: Neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde hat auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein eine Investorenwarnung zur EXW Global AG veröffentlicht.