Am vergangenen Wochenende knutschte Sophia Thomalla (32) beim Top-Spiel der Fußball-Bundesliga Bayern gegen Dortmund (3:1) auf der Tribüne der Allianz-Arena mit Tennis-Star Alexander Zverev und freute sich sichtlich über den 10. Meistertitel der Bayern.
Ihre eigene Niederlage kurz zuvor vorm Landgericht Frankfurt hatte sie da wohl bereits wieder vergessen. Die für Pressesachen zuständige Kammer des Frankfurter Landgerichts hatte in einem Urteil festgestellt, dass Sophia Thomallas Ansprüche aus der Abmahnung gegen BTC-ECHO nicht bestanden haben.
Nachdem BTC-ECHO die Tochter von Ex-Tatort-Schauspielerin Simone Thomalla wegen Eingriffs in die Pressefreiheit verklagt hatte, erkannte die Trash-Moderatorin an, dass sie zu Unrecht die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert hatte. BTC-ECHO hatte zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Unterlassungserklärung geklagt (Az.: 2-03O481/21) – nun lenkte die Moderatorin der RTL-Produktionen “Are you the one” und “Date or Drop” plötzlich ein.
Zweifelhafte Krypto-Werbung
Sophia Thomalla hatte Anfang 2021 für das zweifelhafte Krypto-Unternehmen G999 geworben und sich anschließend darüber beschwert, dass Medien darüber berichteten, wie unseriös ihr Werbepartner sei.
Die Neu-Freundin von Tennis-Ass Alexander Zverev (24) wollte über die Anwaltskanzlei “IRLE Moser” erreichen, dass BTC-ECHO darauf verzichtet, den Artikel “Zweifelhaftes Projekt G999 im Fokus: Wofür wirbt Sophia Thomalla da?” weiterhin auf der Webseite zur Verfügung zu stellen und den folgenden Satz online zu belassen: “Das deutsche It-Girl Sophia Thomalla rührt seit Dezember die Werbetrommel für ein fragwürdiges Krypto-Projekt.”
BTC-ECHO-Anwalt Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei dazu: “Frau Thomalla hat wohl eingesehen, dass die geforderte Unterlassungserklärung gegen die Pressefreiheit verstößt. Schließlich könnte man ihre Werbefotos mit dem Geschäftsführer von G999 öffentlich begutachten. Warum sollten Medien dann nicht darüber berichten dürfen.”
Sophia Thomalla muss die Kosten des Verfahrens tragen.