GRAM Telegram scheitert mit Einspruch gegen Verkaufsverbot

Telegram darf den eigenen Gram Token nicht an Investoren außerhalb der USA ausschütten. Das Telegram Open Network (TON) steht damit allerdings dennoch nicht vor dem Aus.

Anton Livshits
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Beitragsbild: Shutterstock

Der Messaging-Dienst Telegram hat im Rechtsstreit um den eigenen GRAM Token einen weiteren Rückschlag erlitten. Denn der New Yorker Richter Kevin Castel stellte am 1. April fest, dass eine Ausschüttung der Token an Investoren jenseits der USA ebenfalls rechtswidrig ist.

Castel hatte bereits am 24. März einem Antrag der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) stattgegeben. Die US-Behörde überzeugte dort mit dem Argument, dass der von Telegram angebotene GRAM Token als Wertpapier einzustufen sei. Da Telegram keine entsprechende Genehmigung eingeholt hatte, muss der Token-Vorverkauf, den das Unternehmen im Jahr 2018 durchführte, folglich als rechtswidrig eingestuft werden.

Telegram verhökerte damals die Garantie auf eine zukünftige GRAM-Ausschüttung an institutionelle Investoren. Die derart eingenommen 1,7 Milliarden US-Dollar kamen der Entwicklung des hauseigenen Blockchain-Projekts Telegram Open Network (TON) zu Gute. Das US-Gericht schob der geplanten Emission der Token allerdings durch eine einstweilige Verfügung am 24. März einen Riegel vor.

Auch Emissionen im Ausland verstoßen gegen US-Recht

Als Konsequenz reichte Telegram einen weiteren Antrag ein, mit dem es den Geltungsbereich jener Verfügung anzweifeln wollte. Laut dem Newsportal Financefeeds wollte der Messaging-Anbieter wissen, ob die Verfügung nur für Anleger aus den USA gültig sei. 70 Prozent der GRAM-Käufer stammen schließlich aus dem Ausland, Telegram sammelte dort insgesamt 1,27 Milliarden US-Dollar ein.

Das Gericht nahm jedoch erneut den Standpunkt der SEC ein. Nach Ansicht von Castel habe Telegram keine stichhaltigen Argumente gegen die Verfügung vorgebracht. Auch der Vorschlag des Messaging-Anbieters, wonach das Unternehmen Sicherheitsmaßnahmen einrichten könnte, die US-Investoren den Zugang zu den Token verbieten, war nicht überzeugend. Denn es sei einerseits nicht klar, ob derartige Änderungen am ursprünglichen Kaufvertrag überhaupt rechtens sind. Weiterhin sei auch ihre technische Umsetzbarkeit auf einer anonymen Blockchain fragwürdig.

Der Richter wies schließlich darauf hin, dass Telegram den eigenen Antrag zu spät eingebracht habe. Dadurch nahm das Unternehmen der SEC die Möglichkeit, auf den Antrag zu antworten.

Michael Bacina von der australischen Piper Alderman Blockchain Group erklärte im Übrigen gegenüber Cointelegraph, dass die Durchsetzung dieser Verfügung im Ausland durchaus fragwürdig sei. Ein derartiges Prozedere sei schließlich zeitaufwendig und kostspielig. Hierbei kommt es auch auf die Gesetzeslage in den einzelnen Staaten an.

Community will Telegram Open Network dennoch starten

Dem Rechtsurteil zum Trotz, möchte die TON-Entwickler-Community mit dem Start des Blockchain-Projekts vorran gehen. Fedor Skuratov von der  Ton Community Foundation wies diesbezüglich darauf hin, dass TON dezentral sei und auf Open Source beruhe. Der Start der Plattform könne deshalb von keiner Behörde gestoppt werden. Die Non-Profit-Organisation sei zudem bereits auf ein derartiges Szenario vorbereitet gewesen.

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