Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Klaus Himmer.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte im Mai letzten Jahres erste bundeseinheitliche Regelungen zur Besteuerung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Nach dem BMF unterliegen Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Auch der Tausch zwischen verschiedenen Krypto-Assets kann zu einem steuerpflichtigen Gewinn führen. Dies deshalb, da es sich bei blockchainbasierten Vermögensgegenständen im Privatvermögen um sogenannte “andere Wirtschaftsgüter” handelt.