Die russische Zentralbank hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der erstmals konkrete Regeln für den organisierten Handel mit digitalen Vermögenswerten festlegt. Der Entwurf definiert unter anderem Vorgaben für Handelsplattformen und digitale Verwahrstellen.
Die neuen Vorschriften bauen auf dem erst kürzlich verabschiedeten Krypto-Marktgesetz auf. Sollte dieses wie geplant in Kraft treten, könnte Russland bereits ab September einen regulierten Rahmen für den Handel mit Kryptowährungen für Privatkunden schaffen.
Regeln für Krypto-Börsen und Verwahrstellen
Nach dem Entwurf sollen Krypto-Börsen ihre Handelsregeln künftig selbst festlegen und auf ihren Plattformen Marktpreise sowie gewichtete Durchschnittspreise für digitale Vermögenswerte berechnen. Ziel ist es, den Handel nach einheitlichen und nachvollziehbaren Standards zu organisieren.
Außerdem plant die Zentralbank die Einführung von digitalen Verwahrstellen. Sie sollen Kryptowährungen und digitale Rechte verwahren sowie Eigentumsverhältnisse dokumentieren. Je nach Geschäftsmodell müssen diese Anbieter Eigenkapital zwischen 50 Millionen (634.082 US-Dollar) und 250 Millionen Rubel (3,17 Millionen US-Dollar) vorhalten. Die Mittel sollen überwiegend aus liquiden Vermögenswerten mit hoher Bonität bestehen.
Der Entwurf sieht außerdem umfangreiche Vorgaben für die Dokumentation von Vermögenswerten und Kontoinhabern vor. Die Zentralbank möchte ein offizielles Register aller zugelassenen digitalen Verwahrstellen führen. Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Phase der öffentlichen Folgenabschätzung und ist noch nicht in Kraft.
Die Vorschläge ergänzen das Krypto-Marktgesetz, das die russische Staatsduma vergangene Woche beschlossen hat. Es soll einen regulierten Handel für Privatkunden ermöglichen, während Kryptowährungen im Inland weiterhin nicht als Zahlungsmittel verwendet werden dürfen.
