Vor zehn Jahren veröffentlichte Satoshi Nakamoto das legendäre White Paper zu Bitcoin, dem elektronischen Peer-to-Peer-Bargeldsystem. Während die meisten Europäer die Kryptowährung an Bitcoin-Automaten erwerben können, tut sich Deutschland bisweilen schwer mit der Adaption. Hierzulande findet man fast keinen einzigen Bitcoin-ATM. Der Grund dafür ist die vergleichsweise strenge Regulierung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Bitwala demonstriert vor dem Brandenburger Tor
Vielen Deutschen ist Bitcoin noch ein Fremdwort. Mit der Regulierung der Kryptowährung kennen sich noch weniger Menschen aus. Diesen Umstand nahm sich die Blockchain-Bank Bitwala zum Anlass, um vor dem Brandenburger Tor in der Hauptstadt die Thematik zu erklären. Mit einem technisch funktionierenden Bitcoin-Automaten und selbstgebastelten Schildern auf denen „Frag mich über Bitcoin“ stand, suchten Bitwala-Angestellte das Gespräch mit Personen auf der Straße.
Um die Kryptowährung greifbar zu machen, hielt Bitwala nicht hinter dem Berg, sondern verteilte an Interessenten kostenlos einen Bruchteil an BTC. Mit einer echten Transaktion könne man den Menschen meist besser erklären, wie einfach die doch sehr komplex wirkende Innovation tatsächlich funktioniert. Im Gespräch sensibilisierte das Start-up die Passanten auch für die strenge Regulierung der BaFin, die es in Deutschland beinahe unmöglich macht, einen Krypto-Automaten zu betreiben.
Bitcoin-ATM: Out of Order
Auch wenn der Automat vor Ort technisch einwandfrei funktionierte, klebte ein Blatt mit den Worten „Out of Order“ über dem Display. Damit soll Aufmerksamkeit für die mangelnde Krypto-Adaption in Deutschland geschaffen werden. Die Technik funktioniert zwar, allerdings darf man sie nicht betreiben.
Bedauernswert, wenn man bedenkt, dass das umliegende Ausland sehr gut mit BTC-Automaten bestückt ist. Der Kauf der Kryptowährung ist in Österreich, Holland, Polen, Tschechien und vielen weiteren Ländern vergleichsweise einfach.
„Ich würde mir wünschen, dass Bitcoin nicht als Finanzinstrument, sondern als Zahlungsmittel klassifiziert wird“,
sagte uns Bitwala-CFO, Christoph Iwaniez. Und fügte hinzu, dass er über die durchweg positive Resonanz der Passanten sehr erfreut sei.
Die rechtliche Lage von Kryptowährungen ist in Deutschland noch etwas ungewiss. Erst kürzlich erklärte das Kammergericht Berlin, dass die Klassifizierungen durch die BaFin nicht rechtens sei und der Handel mit Kryptowährungen damit nicht strafbar ist. Eine genauere Klassifizierung blieb bisher jedoch aus.
BTC-ECHO