Abschaffung beschlossen? 

Krypto-Steuer: Diese Regeln plant das Finanzministerium

Die Pläne für eine neue Krypto-Steuer werden konkreter. Ein neuer Gesetzentwurf zeigt, welche Regeln für Anleger künftig gelten könnten.

Moritz Draht
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Lars Klingbeil

Beitragsbild: picture alliance

| Lars Klingbeil arbeitet an neuen Krypto-Steuern

Die Pläne zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen konkretisieren sich allmählich. BTC-ECHO liegt der neue Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Das 16-seitige Dokument beschreibt erstmals im Detail, wie die geplante Reform steuerlich umgesetzt werden soll.

Der Entwurf hält an der bereits bekannten Stoßrichtung fest. Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen sogenannten “Tauschkryptowerten” sollen künftig nicht mehr unter die Vorschriften für private Veräußerungsgeschäfte fallen. Stattdessen würden sie den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Nach dem Willen des BMF wären Veräußerungsgewinne damit künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

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Bislang handelt es sich dabei jedoch lediglich um einen Referentenentwurf. Verbände können noch bis zum 6. Oktober Stellung nehmen, die Kabinettsbefassung ist für den 14. Oktober vorgesehen.

Übergangsregel für Altbestände

Eine wichtige Klarstellung betrifft zudem den zeitlichen Anwendungsbereich. Nach dem aktuellen Entwurf sollen die neuen Regelungen ausschließlich für Kryptowährungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Für bereits gehaltene Bestände würde die bisherige Rechtslage weiter gelten.

Der Entwurf sieht außerdem einen Kapitalertragsteuerabzug über Kryptowerte-Dienstleister vor. Die neuen Steuerregeln sollen ab 2027 gelten. Der automatische Steuerabzug über die Plattformen soll dagegen erst ab 2028 eingeführt werden.

Ob der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, ist zunächst offen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen weiterhin möglich.

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