Homosexuell dank Apple: GayCoin-Klage zurückgezogen

Der Moskauer iPhone-Besitzer, der den Apple-Konzern für seine eigene Homosexualtiät verantwortlich machte, hat seine Beschwerde zurückgezogen. Laut seiner Anwältin scheue er das große öffentliche Interesse an seinem Fall.

Christopher Klee
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Beitragsbild: Shutterstock

„Apple hat mich homosexuell gemacht“ – so lautet sinngemäß der Vorwurf, den ein russischer iPhone-Besitzer an den Technologiekonzern richtet. In einer Anfang Oktober eingereichten Klage unterstellte der Kläger dem Apple-Konzern, durch zu laxe Kontrolle des Angebots des App Stores indirekt für seine Homosexualität verantwortlich zu sein. Der Kläger hat angegeben, über eine iPhone App Bitcoin beziehen zu wollen. Stattdessen habe er 69 Einheiten der Kryptowährung „GayCoin“ erhalten. Damit verbunden war eine Mitteilung mit Aufforderung „Urteile nicht, bevor du es nicht versucht hast!“

Für den Kläger war diese Argumentation hinreichend überzeugend, um sich daraufhin von seiner Freundin zu trennen und in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einzutreten. Die Folge: Schwerer psychologischer Stress, weil der Moskauer es nicht wagte, seine Homosexualität an seine Freunde und Familie zu kommunizieren. Er forderte von Apple deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet rund 14.000 Euro.

Mediales Interesse zu groß für GayCoin-Kläger

Offenbar rechnete der Kläger indes nicht mit dem großen öffentlichen Interesse, auf das seine Klage stieß. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, hat der GayCoin-Empfänger seine Klage zurückgezogen. Danach habe die Klägerseite nach einer ersten Verhandlung hinter verschlossenen Türen aufgegeben. Der Grund: Der Kläger scheue das große Interesse an seinem Fall, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die nächste Verhandlungsrunde öffentlich gewesen wäre. Laut einem Bericht der britischen Nachrichtenplattform Daily Mail haben Internet-Trolle bereits die persönlichen Daten des Mannes ausfindig gemacht.

Die Klage des Moskauers mag unverständlich anmuten. Bedenkt man jedoch, dass in Russland „Propaganda“ für Homosexualität verboten ist, gründet die Beschwerde auf einem Gesetz, das der Absurdität der Klageschrift in nichts nachsteht. Und wenn man bedenkt, dass Homosexualität in manchen Teilen Russlands in einem Atemzug mit Pädophilie genannt werden, erschließt sich auch die Öffentlichkeitsscheue des Moskauers.

Was ist GayCoin?

Gaycoin (GAY) handelte in den Jahren 2014-2015 an den Krypto-Börsen Comkort und Coinnext. Ein Update des ursprünglichen GayCoin wurde 2018 eingeführt und an der neuseeländischen Börse Cryptopia gehandelt. Zeitlebens hat der ERC-20 Token über ein marginales Handelsvolumen und Marktkapitalisierung verfügt.

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