Die estnische Regierung verschärft die Regulierung von Kryptowährungen. Sie hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf angenommen, vornehmlich um das Risiko der Finanzkriminalität zu verringern. Der überarbeitete Gesetzentwurf fußt auf dem allgemeinen Verbot der Eröffnung anonymer virtueller Konten. Diese Regelung traf die Regierung in Estland im Sommer 2020. Zuvor hatte das günstige rechtliche Umfeld für einen Boom der Lizenzanträge gesorgt. Damit waren die virtuellen Vermögenswerte allerdings auch ins Visier der Estonian Financial Intelligence Unit (FIU) und anderer Strafverfolgungsbehörden geraten.
Die Verordnung gilt jedoch nicht für Kunden von Krypto-Börsen. Ergo enthalten die Rechtsvorschriften auch keine Maßnahmen, die den Besitz oder Handel mit virtuellen Vermögenswerten verbieten. Die Kunden in Estland sind zwar nicht dazu verpflichtet, ihre privaten Schlüssel für die Wallets weiterzugeben. Allerdings verlangt das Gesetz, dass die bei estnischen Virtual Asset Service Providern (VASP) eröffneten Konten nicht anonym sein dürfen.
Estland verbietet Weiterverkauf von Kryptomarkt-Lizenzen
Eine wichtige Neuerung besteht überdies darin, dass nur Unternehmen, die in Estland tätig oder mit Estland verbunden sind, eine Lizenz für den Betrieb als VASP beantragen können. Die derzeitigen Vorschriften erlauben es noch, dass ein Unternehmen seine Lizenz an einen Drittanbieter weiterverkauft, der keine Verbindung zu Estland hat.
Eine weitere Änderung betrifft die Kapitalanforderungen. Für eine Zulassung in Estland müssen die Exchanges je nach Art der angebotenen Dienstleistung mindestens 125.000 oder 350.000 Euro Grundkapital vorweisen. Derzeit liegt diese Untergrenze bei lediglich 12.000 Euro. Die Lizenzgebühr wird ebenfalls von 3.300 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Zusätzlich wird ab April 2022 eine Aufsichtsgebühr in Höhe von 1 Prozent des Aktienkapitals und 0,035 Prozent aller Transaktionen für Dienstleistungen zur Übertragung virtueller Vermögenswerte erhoben. Der Gesetzesentwurf wurde nun dem Riigikogu, dem estnischen Parlament, vorgelegt, wo er drei Lesungen durchlaufen muss, um als Gesetz verabschiedet zu werden.