Dank Tangem: Bitcoin bald als Bargeld?

Das Unternehmen Tangem bietet ein Banknoten-Äquivalent für Bitcoin an. Aktuell sind „Geldscheine“ mit einem Wert von 0,01 BTC und 0,05 BTC erhältlich. Dabei setzt das Unternehmen auf den S3D350A-Chip von Samsung.

Dr. Philipp Giese
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Beitragsbild: Tangem

Die „digitale Revolution des Geldes“ kommt mit ihren Tücken: Egal wie viel Geld man auf dem Bankkonto hat, man wird ohne Kleingeld keinen Einkaufswagen erhalten. In vielen Restaurants hört man noch Sätze wie „leider nur Barzahlung“.

Und in Restaurants, welche Bitcoin akzeptieren, muss der Netzempfang nicht der beste sein. All diese Beispiele zeigen, dass ein von Internetempfang unabhängiges Geldsystem nicht schlecht wäre. Zusätzlich wäre eine Transaktion ohne Gebühren wünschenswert.

Es gab schon verschiedene Beispiele für Bitcoin in Bargeldform. Casascius war dabei das bekannteste Experiment. Leider fand das Ende 2013 ein Ende, als dem Unternehmen der Verkauf von physischen Bitcoins untersagt wurde.

Tangem ist ein Unternehmen, welches Standorte in der Schweiz, in China, Südkorea, Taiwan, Russland, Israel und Singapur besitzt. Nun wagt Tangem ein ähnliches Experiment. In Form von schmalen Karten werden kleine Hardware-Wallets vertrieben, auf die man definierte Beträge, aktuell 0,01 BTC oder 0,05 BTC, geladen hat.

Jede dieser „Banknoten“ kann via NFC hinsichtlich des darauf gespeicherten Betrages überprüft werden. Der S3D350A-Chip verspricht Sicherheit gegen verschiedene Angriffsvektoren. Die Kudelski-Group, ein auf digitale Sicherheit spezialisiertes Unternehmen, hat ein Security-Audit bei Tangem durchgeführt und dabei bisher keine Mängel finden können.

Aktuell sind laut Unternehmenssaussagen ungefähr 10.000 dieser Krypto-Banknoten gedruckt worden.

Bargeld für Kryptowährungen: Be your own Geldscheinprüfer?

Noch nicht ganz klar ist, ob die Bitcoin auf den „Banknoten“ auf digitalem Weg transferierbar sind oder nicht. Den ersten Fall kann man ausschließen, schließlich würde sich dann diese Karte nicht von einer Hardware-Wallet unterscheiden.

Sollte der Besitzer einer solchen Karte keine Kenntnis über den Private Key erlangen, muss man dennoch dem Unternehmen selbst glauben, dass diese keinen Zugang zu den auf den Karten befindlichen Funds besitzen.

Sicherlich spricht die Offenheit gegenüber Kudelski Group für Tangem. Außerdem kann man im Zweifelsfall den Inhalt einer dieser Karten mithilfe eines Smartphones überprüfen. Das Prüfen auf eine „Blüte“ erfolgt dann schnell über den NFC-Chip.

Dennoch ist noch ein weiter Weg zu gehen. Bisher unterscheidet sich die Karte kaum von einem Gutschein oder einem Sodexo-Ausweis. Damit dies als „Bargeld“ betrachtet wird, muss sicherlich noch mehr passieren.

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