In eigener Sache BTC-ECHO gewinnt gegen PLC Ultima

Für investigative Recherchen über das Krypto-Projekt beantragte PLC Ultima eine einstweilige Verfügung gegen BTC-ECHO. Das Landgericht Frankfurt wies die nun zurück.

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

| PLC Ultima hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einer Unterlassungsklage gegen BTC-ECHO verloren

Von den vielen Nachrichten, die BTC-ECHO von Leserinnen und Lesern erhält, strahlte eine, die vor einigen Monaten im Postfach landete, besonderes Netflix-Potenzial aus. Es ging um eine Kryptowährung, ein internationales Netzwerk aus Vertrieblern, krude Methoden, verpackt mit luftigen Versprechen. Und: hohe Schadenssummen. Der Name des Projekts lautet PLCU, das U soll für “Ultima” stehen. Wir sprachen mit Experten, Betroffenen, veröffentlichten nach gründlicher Recherche einen Artikel – und erhielten prompt eine Abmahnung. Zu Unrecht, wie das Landgericht Frankfurt am Main nun urteilte.

Sieg für die Pressefreiheit

Wo das Presserecht einige Privilegien einräumt, zeigt es auch Grenzen auf. Nach Ansicht der Anwaltskanzlei SBS Legal und seiner Mandantin, der Digitech A LLC, haben wir die in der Berichterstattung über PLC Ultima überschritten. Schlampige Recherchen, haltlose Meinungsäußerungen: Die Liste der Vorwürfe war lang, der vermeintliche Streitwert hoch. Typische Angstarbeit eben, von der wir uns nicht einschüchtern ließen. So landete der Fall vor Gericht. Dort wurde das Verfahren zum Spiel auf ein Tor, aber nicht unseres.

Zwölf Streitpunkte gab es – keinen davon hat BTC-ECHO verloren. Deutlicher hätte man nicht gewinnen können. Medienrechtsanwalt Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei dazu: “Es ist ein toller Erfolg. Wir konnten aufgrund unserer akribischen Zusammenarbeit den Antrag vollumfänglich abwehren. Dass der hohe Aufwand sich gelohnt hat, sieht man insbesondere bei der Begründung der Kammer, die häufig zu dem Ergebnis kommt, dass unser substantiierter Vortrag hinreichende Anknüpfungspunkte für die jeweilige Aussage liefert und sie deswegen zulässig sei”. 

Es ist nicht weniger, als ein klarer Sieg für die Pressefreiheit. Und eine Schlappe. Für die Anwaltskanzlei SBS Legal, die Digitech A LLC, und die leider gängige Praxis, mit Einschüchterungsversuchen kritische Berichterstattung abzuwürgen. Der Schuss ging ordentlich nach hinten los. Das Gericht wies den Antrag als “vollumfänglich unbegründet” zurück und nahm den Artikel mit dem “Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit” in Schutz.

Streit um PLCU-Blockchain

Einer der Streitpunkte drehte sich um die im Artikel aufgeworfene Frage, ob es überhaupt eine PLCU-Blockchain gibt. Bei einem Krypto-Projekt, das als “groß angelegtes Infrastrukturprojekt” mit einem “Team weltweit führender Blockchain-Entwickler” beworben wird, sollte sich die eigentlich nicht stellen. Wir gaben sie an anerkannte Experten weiter: Blockchain-Forensiker Albert Quehenberger von A|Q Forensics und Crystal Blockchain. Zwei Auswertungen, ein Ergebnis, das der Digitech A LLC wohl nicht schmeckte.

“Im Rahmen unserer monatelangen Analyse und forensischen Auswertung des Projekts PLC Ultima in Zusammenarbeit mit BTC-ECHO, Rechtsanwalt Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei und Crystal Blockchain Analytics konnten wir alle Vorwürfe auf technischer Ebene entkräften”, meint Albert Quehenberger. “Wir freuen uns über den positiven Ausgang des Verfahrens und hoffen, dass wir dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Web3 leisten konnten”.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Widerspruch eingelegt werden. Die Entscheidung liest sich aber eindeutig. BTC-ECHO ist den “journalistischen Sorgfaltspflichten für die Äußerung von Zweifeln an der Existenz der Blockchain” nachgekommen, heißt es darin. Fraglich, ob sich PLCU also einen Gefallen mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung getan hat – Angriff ist eben nicht immer die beste Verteidigung.

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