Taxfix im Interview Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? Das musst du bei deiner Steuererklärung beachten

Bitcoin-Gewinne steuerfrei mitnehmen? Das geht, sagt Taxfix-Steuerexpertin Juliane Kutzke. Doch so manches Krypto-Steuerprivileg könnte schon bald passé sein.

David Scheider
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Bitcoin in Ketten

Beitragsbild: Shutterstock

Wir haben mit Juliane Kutzke über die anstehende Frist für die Steuererklärung, Freigrenzen, Steuern auf Lending sowie wegfallende Privilegien im Krypto-Sektor gesprochen.

BTC-ECHO: Wann ist die Frist für die Steuererklärung?

Juliane Kutzke, DE Tax Lead bei Taxfix: Die ist jetzt dieses Jahr am 31. Oktober. Normalerweise wäre sie am 31. Juli. Sie wurde jedoch wegen Corona verlängert. Dazu kommt, dass wenn ein Fristende wie jetzt in diesem Fall, auf ein Wochenende fällt, also Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Deshalb ist Fristende in diesem Jahr der Montag, 1. November. Dieser wiederum ist in manchen Bundesländern Feiertag, also beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Deshalb können die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen mit Wohnsitz in diesen Bundesländern auch noch bis 2. November fristgerecht ihre Steuererklärung einreichen.

BTC-ECHO: Wo müsste ich Bitcoin-Gewinne in der Steuererklärung eintragen? Wird zwischen Bitcoin und anderen Kryptowerten unterschieden?

Juliane Kutzke: Das macht keinen Unterschied. Mit Kryptowährung ist alles mehr oder weniger das Gleiche. Kryptowährungen sind dem Steuerrecht nach alle, “andere Wirtschaftsgüter”. Die  Veräußerung von diesen “anderen Wirtschaftsgütern” stellt ein sogenanntes “privates Veräußerungsgeschäft” dar. Wenn diese steuerpflichtig sind, dann sind das “sonstige Einkünfte” und deshalb kommen die in die Anlage SO (sonstige Einkünfte). In dieser werden sie unter den “privaten Veräußerungsgeschäften” eingetragen.

BTC-ECHO: Das klingt kompliziert.

Juliane Kutzke: Deshalb hat das Taxfix anders gelöst: Wir stellen die Fragen zu den Gewinnen in der  Kategorie “Einkommen”, also da, wo man solche Posten intuitiv erwarten würde und tragen das dann für unsere Nutzer:innen automatisch im korrekten Formular ein. In der Taxfix-App kommen Fragen wie: Wann hast du die Coins gekauft? Wann verkauft? Wie viel bezahlt? Wie viel hast du bekommen? Das wird dann automatisch berechnet und  eingetragen. 

BTC-ECHO: Mit welcher Steuerlast kann man rechnen, wenn man Gewinne mit Bitcoin erzielt hat? Lässt sich das so pauschal sagen oder unterscheidet sich das? 

Juliane Kutzke: Das lässt sich leider gar nicht pauschal sagen. Das ist bei Steuern immer so, weil der Steuersatz in Deutschland linear progressiv ist. Grafisch gesprochen steigt der Steuersatz schräg an. Das heißt: je höher das Einkommen, desto stärker die Steigung. Folglich kommt es auf die gesamten Einkünfte und nicht nur auf die Einkünfte aus Bitcoin-Geschäften an. Denn der Steuersatz bestimmt sich immer anhand des zu versteuernden Einkommens (zvE). Dieses wiederum errechnet sich aus allen Einnahmen minus allen Ausgaben. 
Zur Anschaulichkeit habe ich mir dafür ein Beispiel überlegt: Darin beträgt das zu versteuerndes Einkommen 25.000 Euro und es gibt einen Gewinn von 2.000 Euro aus Bitcoin-Geschäften. Die Steuer nur auf die 25.000 Euro Einkommen lägen im Jahr 2020 bei ungefähr 3.714,00 Euro. Wenn man die 2.000 Euro aus den Bitcoin-Geschäften dazurechnet, ergibt sich eine Steuer von 4.290,00 Euro. Somit beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen Einkommen mit und ohne Bitcoin-Gewinne 576,00 Euro. Jetzt könnte man denken, das ist die Steuer auf die Bitcoin. Aufgrund dessen, dass die Grundlage jedoch das zvE ist, kann man so nicht sagen. Wäre das zvE geringer, wäre der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Steuern geringer. Gleiches gilt, wenn das zvE höher wäre, wäre auch der Unterschiedsbetrag höher. Deshalb kann man absolut keine pauschale Aussage über die Steuerlast treffen. Es kommt immer auf die persönliche Situation an: auf alle Einkünfte und alle Ausgaben, die man hat.
Auch das kann man sich mit Taxfix kostenlos berechnen lassen.

“Wenn alle Gewinne, aus allen privaten Veräußerungsgeschäften maximal 599,99 Euro betragen, sind sie steuerfrei”

BTC-ECHO: Gibt es eine Möglichkeit Bitcoin zu veräußern und damit Gewinn zu machen und gar keine Steuern zu bezahlen? 

Juliane Kutzke: Ja, die gibt es. Es gibt bei privaten Veräußerungsgeschäften die sogenannte Spekulationsfrist. Für andere Wirtschaftsgüter liegt diese bei einem Jahr. Für Grundstücke beispielsweise liegt sie bei zehn Jahren. Für Kryptowährungen bedeutet das, dass der Gewinn steuerfrei ist, sofern man die digitalen Coins mindestens ein Jahr lang hält und anschließend erst verkauft. Sollte man sie dazwischen oder davor schon verkaufen, ist das Geschäft steuerpflichtig.
Darüber hinaus gibt es noch eine Freigrenze: Wenn alle Gewinne, aus allen privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 600,00 Euro betragen, also maximal 599,99 Euro, dann sind sie steuerfrei.

BTC-ECHO: Ein aktuelles Thema ist das Lending. Das bedeutet, dass ich Bitcoin oder andere Kryptowährungen an eine Plattform verleihe und dafür Zinsen bekommen kann. Wie werden diese versteuert? Insbesondere interessiert uns der theoretische Fall, indem ich diese einfach “liegen lasse”, Zinsen in Bitcoin generiere und nie in einer Fiat-Währung auszahle. Muss ich die dann auch versteuern? 

Juliane Kutzke: Ja, auch die muss man versteuern. Denn auch dabei handelt es sich sehr wahrscheinlich um Einkünfte. Dazu muss ich vorab sagen, dass meiner Einschätzung nach, Kryptowährungen und Co., für den deutschen Fiskus Neuland sind. Im Juni hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zu möglichen Gesetzesregelungen vorgelegt. In diesem äußert sich das Ministerium zu sehr vielen Sachen. Zum Beispiel erklären sie in dem Bericht Lending zu einer Leistung. Demzufolge würden die Zinseinnahmen daraus in Zukunft “sonstigen Einkünfte aus Leistungen” zugeordnet werden. Die Begründung lautet, dass man es anderen zur Nutzung überlässt und dafür wiederum was zurückbekommt. In dem Entwurf spricht das Bundesfinanzministerium auch in diesem Fall von einem möglichen steuerfreien Betrag. Die Grenze zur Steuerpflicht würde bei 255,99 Euro liegen. Also Lending-Zinseinnahmen bis 255,99 Euro im Jahr wären steuerfrei.

Bitcoin-Haltefrist könnte sich auf zehn Jahre verlängern

BTC-ECHO: Gibt es sonst wichtige Erkenntnisse aus dem Bericht?

Juliane Kutzke: In dem Entwurf schreibt das Ministerium auch eine wichtige und für jede:n Lending-Interessierte:n spannende Änderung: Im Falle der Nutzung von Lending würde sich für die Besitzer:in die oben erklärte ein-Jahres-Spekulationsfrist auf Bitcoin und Co. verlängern. Da man die Coins dann nutzt um “andere Einkünfte” zu erzielen, verlängert sich die Frist dann von einem Jahr auf zehn Jahre bis zur Steuer-Freiheit. 

Lending wäre dem Entwurf nach eine Einkunftsquelle.

Juliane Kutzke

BTC-ECHO: Da muss ich trotzdem nochmal nachhacken: Gilt die Verlängerung dem Entwurf nach, nur für Lending-Aktivitäten oder allgemein für die Bitcoin-Haltefrist?

Juliane Kutzke: Die Bitcoin-Halte-Frist könnte demnach allgemein verlängert, wenn Bitcoin oder andere virtuellen Währungen als Einkunftsquelle genutzt werden. Und Lending wäre dem Entwurf nach, eine Einkunftsquelle. Also wenn man die Kryptowährungen verwendet, um damit auf welche Art auch immer, Einkünfte zu generieren, dann verlängert sie sich. Im Falle dessen, dass die digitalen Münzen wirklich nur auf der Wallet rumliegen verlängert sich die Frist nicht. 

BTC-ECHO: Und das kann man bei Taxfix auch so einfach eintragen? Frei nach dem Motto: Ich habe zu dem Zeitpunkt diese Bitcoin angelegt und darauf soundsoviel Bitcoin als Zinsen bekommen und ihr berechnet dann die Steuerabgaben fürs Lending für mich? 

Juliane Kutzke: Ganz so intuitiv ist es noch nicht. In unserem System wird Lending noch nicht explizit als Kategorie genannt oder abgefragt. Man kann es allerdings bei den sonstigen Einnahmen als sonstige Leistungen erfassen. Wir schauen uns auch an, wie wir das in Zukunft in der Anwendung für die Nutzer:innen verständlicher gestalten können

Disclaimer

Dieser Artikel erschien bereits am 26. Oktober 2021. Er wurde für die Neuveröffentlichung überprüft und geupdatet.

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