Krypto-Regulierung Bidens Infrastrukturpaket im Krypto-Check

Das Infrastrukturprogramm von Joe Biden sieht eine verschärfte Meldepflicht für Krypto-Unternehmen vor. Das gefällt nicht allen.

Anton Livshits
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Joe Biden

Beitragsbild: Shutterstock

| US-Präsident Joe Biden will den Krypto-Mining-Sektor härter besteuern

“Amerika bewegt sich wieder”, mit diesen Worten unterzeichnete US-Präsident Joe Biden am vergangenen Montag sein ehrgeiziges Infrastrukturpaket. Das 1,2 Billionen US-Dollar schwere Investitionsprogramm soll Straßen, Brücken und Stromnetze auf Vordermann bringen und dadurch der Pandemie-geschwächten US-Wirtschaft neues Leben einhauchen. Unter Krypto-Freunden stieß Bidens Prestigeprojekt indes auf wenig Gegenliebe. Grund genug, der Sache einmal auf den Grund zu gehen.

Wer ist ein Krypto-Broker?

Umfassende Investitionen müssen finanziert werden. Das Infrastrukturgesetz sieht deshalb unter anderem vor, dass ‘Krypto-Broker’ alle Transaktionen mit einem Wert von mehr als 10.000 US-Dollar bei der Steuerbehörde melden müssen. 28 Milliarden US-Dollar sollen derart in einem Jahrzehnt in die Staatskasse gespült werden. Was erstmal gut klingt, hat nur ein Problem. Denn wer oder was ein ‘Krypto-Broker’ ist, lässt das Gesetz relativ offen. Im Prinzip könnten folglich nicht nur Krypto-Börsen, sondern auch Blockchain-Firmen, Bitcoin-Miner und andere Hardware-Entwickler:innen unter die Meldepflicht fallen, die ab 2024 gelten soll. Schließlich sind auch diese zumindest indirekt am Zustandekommen einer Transaktion beteiligt.

Bereits seit August setzen sich Krypto-Verbände und ihre Verbündeten im US-Senat deshalb für eine Ergänzung zum Gesetz ein. Sie soll den Broker-Begriff enger fassen. Ihrer Meinung nach droht das Gesetz ansonsten zu einer Innovationsbremse zu werden. Miner und Co. haben schließlich gar nicht Zugriff auf die Daten, die für eine Meldung erforderlich sind. Noch am Montag brachten die beiden Senator:innen Ron Wyden und Cynthia Lummis einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag auf den Weg. Er soll Tech-Firmen, die Blockchain-Anwendungen und Krypto-Wallets entwickeln, explizit von der Meldeplicht ausnehmen. Senatorin Lummis sagte:

Digitale Vermögenswerte werden in unserem Finanzsystem bleiben, und die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, werden sich weit in die Zukunft hinein auswirken. Wir müssen die Innovation fördern, statt sie zu unterdrücken.           

US-Senatorin Cynthia Lummis

US-Finanzministerium sieht offenbar keine Meldepflicht für Hardware-Anbieter

Welche Chancen der Gesetzesvorschlag von Lummis und Wyden hat, lässt sich kaum abschätzen. Ein Vertreter des US-Finanzministeriums gab CNBC indessen schon im August zu verstehen, dass seine Behörde nicht die Absicht habe, Miner und andere Hardware-Anbieter zum Gegenstand der Meldepflicht zu machen. Er stellte klar, dass das Finanzministerium sich genauer anschauen werde, welche Entitäten überhaupt Compliance-fähig sind.

Falls das Finanzministerium hält, was es verspricht, würde sich der Schaden für die Krypto-Branche folglich in Grenzen halten. Neben Bitcoin-Börsen würden dann vor allem Unternehmen aus dem DeFi-Space von der Meldepflicht betroffen sein.

Staat will Krypto-Transaktionsdaten

Auch ein anderer Abschnitt des Infrastrukturgesetzes schickt die Krypto-Lobby auf die Barrikaden. Denn, wie bei Bargeldzahlungen schon länger üblich, muss jede:r Empfänger:in einer Krypto-Transaktion im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar künftig persönliche Daten über den Absender oder die Absenderin der Transaktion erheben. Angaben wie etwa Name, Adresse und die Sozialversicherungsnummer sind innerhalb von 15 Tagen an die US-Behörden zu übermitteln, ansonsten begeht man eine Straftat. Abraham Sutherland von der Proof of Stake Alliance sieht hier ebenfalls große Compliance-Hürden:

Miner, Staker, Kreditgeber, Nutzer dezentraler Anwendungen und Marktplätze, Händler, Unternehmen und Privatpersonen laufen alle Gefahr, dieser Meldepflicht zu unterliegen, auch wenn die Person oder Einrichtung, die die Zahlung erhält, in den meisten Fällen nicht in der Lage ist, die erforderlichen Informationen zu melden.

Neben Compliance-Schwierigkeiten tun sich hierbei auch Datenschutzbedenken auf. Stellt die geplante Regelung doch einen ernsthaften Eingriff in die Privatsphäre von Krypto-Hodlern dar.

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