Im Licht der anstehenden Entscheidungen über die Bitcoin-ETFs sieht die Bitcoin-Community zum großen Teil Richtung USA. Doch auch die deutschen Behörden werden nicht müde, Entscheidungen zu treffen.
So ordnet die BaFin mit einer Ankündigung vom 22. August für einige Handelsplattformen die „sofortige Einstellungen von Tätigkeiten an[…], durch die die [jeweilige] Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte von grenzüberschreitend tätigen Internet-Handelsplattformen einbezogen ist.“ Die betroffenen Unternehmen sind die JAC GmbH, die FinTech Service GmbH und das Unternehmen „CS Compliance Service”, die jeweils ihren Sitz in Düsseldorf haben.
Kein grenzüberschreitender Handel ohne Lizenz
Der Erlass der deutschen Finanzaufsichtsbehörde gleicht sich jeweils im Wortlaut. Entsprechend wird allen betroffenen Unternehmen fortan untersagt, ihre Dienstleistungen für Unternehmen zu bringen, die ohne Lizenz grenzüberschreitenden Handel betreiben. Bei den Servicedienstleistungen, die die Düsseldorfer Unternehmen bringen, handelt es sich jeweils um Backoffice-Dienstleistungen für die folgenden Unternehmen:
- www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd, Marshallinseln)
- www.sternoptions.com (Betreiber BP1, Bulgarien)
- www.olssoncapital.com (Betreiber Carter Enterprises OU, Estland)
Die jeweiligen Handelsplattformen bieten unter anderem Finanzdienstleistungen wie etwa CFD für Kryptowährungen an. Bei den Tätigkeiten, die die deutschen Unternehmen fortan unterlassen müssen, handelt es sich um „die Betreuung von Kunden und die Kommunikation unter dem Namen der Handelsplattformen.“
Wie die BaFin weiter bekannt gibt, hat sie „auch gegenüber den Betreibern der genannten Handelsplattformen die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.“
Unternehmen oft mit fragwürdiger Herkunft
An anderer Stelle warnte die BaFin bereits vor dem Handel auf unlizensierten Trading-Plattformen:
„Ein deutscher Internetauftritt der Handelsplattform und eine Kundenbetreuung in deutscher Sprache unter Angabe deutscher Telefonnummern bedeuten nicht, dass diese Unternehmen einen Sitz in Deutschland unterhalten. Die Betreiber der Internet-Handelsplattformen – also die Vertragspartner des Kunden – sind auf den Internetseiten der Handelsplattformen häufig nur an sehr versteckter Stelle genannt, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In vielen Fällen sind bekannte Offshore-Briefkastenanschriften als Sitz angegeben. Sowohl die Betreibergesellschaften als auch ihre angeblichen Firmensitze wechseln häufig. Eine Erlaubnis, auf dem deutschen Markt Geschäfte zu betreiben, haben die Betreibergesellschafter in der Regel nicht. Es besteht ein hohes Risiko, die Rückzahlung der eingezahlten Gelder beziehungsweise die Auszahlung erwirtschafteter Gewinne nicht durchsetzen zu können.“
Grund zur Panik? Wohl kaum. Schließlich sorgt die BaFin nach wie vor lediglich dafür, dass ausschließlich lizensierte Unternehmen in Deutschland arbeiten. Dabei ist offenbar der Fokus auf die Verbraucher gerichtet – nicht zu verwechseln mit einer Anti-Bitcoin-Haltung.
BTC-ECHO