Michael Kissler

Michael Kissler

Michael R. Kissler ist ein in Deutschland und Neuseeland ausgebildeter Volljurist und zur Zeit bei Fractal, einer auf den Krypto-Markt spezialisierten KYC/AML-Plattform tätig. Vorher war er bei einer führenden internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht und bei einer der sog. „Big Four“-Gesellschaften tätig. Dabei beschäftigte er sich intensiv mit den rechtlichen Problemen rund um die Themen Tokenization, Blockchain und Kryptowährungen.
Wertpapierprospekt bei STOs – Schuld und Sühne?

Security Token Offerings (STOs) werden immer beliebter. Stokera, Bitbond und Bitwala sind nur drei der Akteure, die aktiv mit STOs werben. Die BaFin hat mit Bitbond das erste STO auf dem deutschen Markt genehmigt. Voraussetzung dafür war, dass das Start-up einen sogenannten Wertpapierprospekt erstellt, den die BaFin absegnete. Seitdem fragen sich viele Start-ups, ob auch sie verpflichtet sind, einen Wertpapierprospekt zu erstellen und was es damit auf sich hat. Die innovativen Unternehmer scheuen jedoch die bürokratischen Hürden. Das kann ihnen niemand verübeln, denn schon der Posener Wernher Freiherr von Braun befand einst: „Wir können die Schwerkraft überwinden, aber der Papierkram erdrückt uns.“

Wertpapiere| Lesezeit: 4 Minuten
18.05.2019
STO-Spezial: Token im deutschen Aufsichtsrecht

Token werden ein immer wichtigerer Teil der Unternehmensfinanzierung in Deutschland. In diesem Zuge wurde im letzten Jahr auf Initial Coin Offerings (ICO) gebaut, während nun ihre Unterkategorie, die sogenannten Security Token Offerings (STO) im Vordergrund stehen. Der Name rührt daher, dass die meisten Token Rechte an oder gegenüber Unternehmen repräsentieren und dadurch unter den Wertpapierbegriff fallen.

Wissen| Lesezeit: 4 Minuten
14.04.2019
Equity Token Offerings: Regulierung und Rechtslage in Deutschland

Öffentliche Equity Token Offerings (ETO) als spezielle ICO-Form stellen eine an Bedeutung gewinnende Alternative zum klassischen Börsengang (IPO) dar. Immer mehr Unternehmen versprechen sich unbürokratische und effiziente Finanzierungsrunden und bringen eigene Token heraus. Doch der deutsche Markt gilt als rechtlich unsicher und daher als nicht allzu attraktiv. Viele (Krypto-)Unternehmer bevorzugen Malta, Gibraltar oder die Schweiz als ETO-Standorte. Dabei ist die Rechtslage von Equity Token in Deutschland weitgehend geklärt.

Regulierung| Lesezeit: 5 Minuten
03.09.2018