"Wir bremsen nicht" STO, DeFi, NFT: Anwaltskanzlei Scheiber berät dich bei deinem Krypto-Projekt

Wer ein STO-, ein NFT- oder ein DeFi-Projekt startet, sollte sich über die rechtlichen Implikationen bewusst sein. Andernfalls droht ein Nachspiel. Die Anwaltskanzlei Scheiber Law berät Unternehmer im Krypto-Sektor zu juristischen Fallstricken – und hilft beim Erstellen des Wertpapierprospekts.

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Gesetzestexte

Beitragsbild: Shutterstock

Das ICO-Desaster hat es gezeigt: Wer im Dschungel der regulatorischen Rahmenbedingungen am Finanzmarkt unachtsam ist, riskiert eine blaue Lippe. Denn seitdem die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC gegen mutmaßlichen Emittenten von Coin Offerings rechtlich vorgeht, ist klar: Auch im Krypto-Sektor gelten Regeln – und an diese sollte man sich halten.

Doch die Ausgestaltung des Regelwerks ist unübersichtlich: So mancher Delinquent hat wohl weniger aus Absicht, als mehr aus Unwissenheit heraus die Regeln der Kapitalmarktgesetze verletzt – und hat nun Stress mit der Justiz.

Mittlerweile mögen ICOs passé sein. Doch der Krypto-Sektor spuckt beinahe täglich neue (mal mehr, mal weniger) innovative Geschäftsideen an die Oberfläche des Geschehens. Wer als Unternehmer plant, an dem aufstrebenden Sektor teilzunehmen, sollte daher rechtlich auf sicheren Füßen stehen.

STO: Ein Wertpapierprospekt ist Pflicht

Das gilt vor allem beim Thema STO. STO steht für Security Token Offering und bezeichnet das regulierte Pendant zu ICOs. Auch beim STO gibt der Emittent Token an Investoren aus, knüpft daran aber klar definierte Rechte wie etwa Beteiligungs-, Stimm-, oder Genussrechte. Ein typisches Beispiel für einen STO ist die Anleihe – in diesem Fall verbrieft in Token-Form. Das hat einige Vorteile. So können etwa Zinszahlungen via Smart Contract ausgezahlt werden und landen so in regelmäßigen Abständen automatisch auf der Wallet.

Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen halten so manchen Fallstrick bereit. So sieht etwa die EU-Prospektverordnung für Wertpapiere – Security Token werden in der Regel davon umfasst –  die Erstellung eines Wertpapierprospekts vor. Dieser Schritt wird aber vielfach übergangen, so Dr. Florian Scheiber von Scheiber Law, einer liechtensteiner Anwaltskanzlei, die sich auf den Blockchain-Sektor spezialisiert hat.

“Wenn man innerhalb der EU ein Token Offering machen will, braucht es zunächst einen entsprechenden Wertpapierprospekt”

, sagt Scheiber im Gespräch mit BTC-ECHO.

Und dabei kann Scheiber den Unternehmen zur Hand gehen. Stellt sich nach einer Prüfung durch die Kanzlei heraus, dass es sich beim angestrebten Token Offering tatsächlich um einen Security Token handelt, hilft Scheiber Law beim Erstellen des Wertpapierprospekts. Unternehmer sind dabei in guten Händen. Schließlich ist die Kanzlei mit Sitz in Liechtenstein auf genau diese Tätigkeit spezialisiert – und kann auf eine Reihe erfolgreicher Offerings zurückblicken. Nachdem Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, gilt in Liechtenstein die EU-Prospektverordnung. Zu den Kunden gehört etwa Enercom, ein liechtensteinisches Energieunternehmen, das 2020 seinen STO in Zusammenarbeit mit Scheiber Law erfolgreich lancieren konnte.

Zugutekommt der Kanzlei auch ihr Standort. Schließlich gilt Liechtenstein im europäischen Vergleich als das wohl Krypto-freundlichste Land. Mit dem “Blockchain-Gesetz” hat das Fürstentum eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die den Launch von Token-Projekten im Vergleich zu anderen EWR-Ländern deutlich vereinfacht. Hinzu kommt, dass in Liechtenstein gebilligte Prospekte im Wege des EU-Passporting in anderen EU/EWR-Ländern notifiziert werden können, das heißt, es muss nicht um gesonderte Billigung bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde angesucht werden, sondern gilt der Prospekt ohne weiteres Zutun ebenfalls als gebilligt.

NFT: “Wir schauen, was zu tun ist”

Zwar mögen STOs die größten Fallstricke bereitstellen. Doch der Krypto-Sektor ist derart schnelllebig, dass der nächste Hype nicht lange auf sich warten lässt. Aufmerksame Leser von BTC-ECHO werden es mitbekommen haben: Der letzte Schrei heißt jetzt NFT.

Und damit Emittenten von Non-fungible Token kein juristisches Nachspiel blüht, gilt es, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wer plane, einen real existierenden Vermögenswert wie eine Immobilie als NFT darzustellen, lande auch ganz schnell wieder im Wertpapierrecht, so Florian Scheiber. Scheiber Law begleitet den Prozess der NFT-Emission vom Whitepaper bis zum fertigen Produkt und erstellt sogar sattelfeste Rechtsgutachten zu den jeweiligen Projekten. Oder kurz gesagt: “Wir schauen, was zu tun ist.”

DeFi: “Wir wollen nicht bremsen”

Doch damit nicht genug. Neben NFT und STOs berät Scheiber Law auch zum Thema DeFi. Denn viele sind sich der rechtlichen Implikationen im Feld der dezentralen Finanzen überhaupt nicht bewusst. So könnte das Aufsetzen eines Liquidity Pools bereits große rechtliche Anforderungen darstellen:

“Man könnte doch meinen, dass man da ein Handelssystem betreibt. Und da ist es so, dass man eine Billigung brauchen würde. Da ist man schnell im Bereich eines multilateralen Handelssystems drin – je nachdem wo man das macht, braucht man schnell mal eine Bankenlizenz.”

Dr. Florian Scheiber

Und da wird es komplex. Gut, wenn man eine Kanzlei an der Hand hat, die ehrgeizige Unternehmen durch den Prozess führen kann.

Wirken die mitunter komplizierten rechtlichen Anforderungen nicht abschreckend auf Entrepreneure? Nicht wirklich, meint Florian Scheiber. Er sei da auch eher Pragmatiker:

“So weit es vertretbar ist, liefern wir als Kanzlei rechtlichen Input, wollen aber trotzdem nicht bremsen. Es muss ausgewogen sein.”

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