- In den USA wurden die Herausgeber des Krypto-Mixers “Samourai Wallet” verhaftet. Ihnen wird Geldwäsche und unerlaubte Geldübermittlung vorgeworfen.
- Nach Angaben des US-Justizministeriums sollen über Samourai Wallet “rechtswidrige Transaktionen” in Höhe von über zwei Milliarden US-Dollar abgewickelt und “über 100 Millionen Dollar an kriminellen Erträgen” gewaschen worden sein.
- Bei den Angeklagten handelt es sich um Keonne Rodriguez, CEO und Mitgründer, sowie William Lonergan Hill, CTO und ebenfalls Mitgründer von Samourai Wallet.
- Rodriguez wurde nach Angaben des Justizministerium in den USA verhaftet, Hill in Portugal festgesetzt. Die USA werden seine Auslieferung beantragen.
- Webserver und Domain des Krypto-Mixers sind beschlagnahmt worden. Zudem wurde die Anwendung aus dem Google Play Store entfernt. Diese wurde über 100.000 Mal heruntergeladen.
- Entwickelt wurde Samourai Wallet 2015. Seitdem sollen über 100 Millionen Dollar an “kriminellen Erträgen” über den Krypto-Mixer gewaschen worden sein, so das US-Justizministerium.
- Teile der Gelder stammen aus illegalen Darkweb-Märkten wie Silk Road und Hydra Market, sowie “aus verschiedenen Betrugsversuchen im Bereich der Telekommunikation und des Computerbetrugs”.
- Der Mixer soll “Kriminellen als Zufluchtsort für Geldwäsche im großen Stil” gedient haben, teilte U.S. Staatsanwalt Damian Williams mit.
- Die Angeklagten sollen “wissentlich die Wäsche von über 100 Millionen Dollar an kriminellen Erträgen aus der Silk Road, dem Hydra Market und einer Reihe anderer Computer-Hacking- und Betrugskampagnen ermöglicht haben”.
- Demnach hätten sie gewusst, dass Gelder, die über den Mixing-Dienst transferiert wurden, aus kriminellen Erlösen stammten.
- Auf Twitter sollen sie offen dazu aufgefordert haben, “kriminelle Erlöse über Samourai zu waschen”. So soll Rodriguez den Mixer im Juni 2022 zur Sanktionsumgehung für russische Oligarchen beworben haben.
- Die Höchststrafe für Verschwörung zur Geldwäsche liegt bei 20 Jahren Gefängnis, der Betrieb eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts kann mit einer Höchststrafe von fünf Jahren geahndet werden.
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