Kaum ein Ereignis wird innerhalb des Krypto-Space derzeit so intensiv verfolgt, wie der Rechtsstreit zwischen Ripple und der Securities and Exchange Commission (SEC). Die US-Börsenaufsicht sieht XRP als unregistriertes Wertpapier und versucht nun vor Gericht eine Strafe von 1,3 Milliarden US-Dollar zu erstreiten. Dabei beruft sich die Finanzbehörde auf den Securities Act von 1993, gegen dessen Registrierungsbestimmungen das FinTech aus San Francisco verstoßen haben soll. Die SEC nannte auch Ripples Executive Chairman Chris Larsen und CEO Brad Garlinghouse als Mitangeklagte. Die Ripple-Funktionäre sollen Beihilfe zu den Verstößen geleistet und 600 Millionen US-Dollar an persönlichen Gewinnen aus unregistrierten Verkäufen von XRP erzielt haben.
Bevor die SEC zur juristischen Attacke gegen Ripple blies, war XRP die drittwertvollste Kryptowährung nach Marktkapitalisierung. Nach Beginn des Rechtsstreits sackte der Kurs jedoch um zeitweise 60 Prozent ab. Zudem trat der gerichtliche Disput auch eine Lawine von Negativereignissen los, die über das FinTech hinwegrollte. Partnerschaften wurden gekündigt, der Handel mit XRP in den USA ausgesetzt und Investoren forderten ihr Geld zurück.
Zwar konnte Ripple aufgrund kleinerer Etappensiege wieder an Wert hinzugewinnen, dennoch ist der Ausgang der Klage momentan ungewiss. Zudem versucht die Finanzbehörde, Informationen über Ripple und XRP von ausländischen Behörden einzuholen. Sollte es zu einer Verurteilung Ripples kommen, hätte das einen enormen Kursverfall zur Folge – mit fatalen Folgen auch für europäische Anleger. Jetzt möchte sich die Rechtsanwaltskanzlei Scheiber für europäische Ripple-Hodler einsetzen.
Anwaltskanzlei mit Sammelverfahren gegen Ripple
Denn nach der “EU/EWR-Prospektverordnung 2017/1129” könnte XRP auch in Europa ohne ein gebilligtes Wertpapierprospekt gehandelt worden sein, wodurch grundsätzlich ein Haftungsanspruch gegenüber Ripple gegeben wäre. Das jedenfalls meint die Rechtsanwaltskanzlei Scheiber mit Sitz in Vaduz, in Liechtenstein. Da das Fürstentum ebenfalls Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, gilt auch dort die EU-Prospektpflicht. So können sich Anleger mit einer Feststellungsklage vor einem etwaigen Verlust schützen. Unter Umständen könne der Beginn der Verjährungsfrist – auch in Europa – mit dem Tag der SEC-Klage beginnen. Abgesehen davon seien die Verjährungsfristen sehr kurz, sodass die Anwaltskanzlei mitunter dringenden Handlungsbedarf sieht. Dabei erstellte die Rechtsanwaltskanzlei bereits für mehrere Unternehmen Prospekte für Security Token Offerings (STO). Die Anwaltskanzlei Scheiber verfügt über viel Erfahrung und fundiertes Wissen im Blockchain-Bereich und Prospektrecht; dies, nachdem Liechtenstein als weltweit erstes Land ein Blockchain-Gesetz auf den Weg gebracht hatte.
Um etwaige Haftungsansprüche gegenüber Ripple durchsetzen zu können, bereitet die Anwaltskanzlei eine Sammelklage vor, wofür sich XRP-Besitzer anmelden können. Dabei versuchen die Juristen zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem kalifornischen FinTech zu erzielen, indem sie etwa Haftungsanerkenntnisse oder Verjährungsverzichtserklärungen einholen werden.