Regulierungsstreit 

Gericht stoppt Prognosemarkt-Verbot: Sieg für Polymarket und Kalshi

Minnesota wollte Prognosemärkte wie illegales Glücksspiel behandeln. Ein Bundesgericht stoppt das Verbot vorerst und verschafft Polymarket und Kalshi einen wichtigen Etappensieg.

Jan-Malte Minnerup
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Das Bild zeigt das Polymarket-Logo

Beitragsbild: Shutterstock

| Polymarket und Kalshi feiern Teilerfolg vor Gericht

Der US-Bundesstaat Minnesota hatte den Prognoseplattformen Polymarket und Kalshi den weiteren Betrieb zuletzt verboten. Ab dem ersten August sollten sowohl das Angebot als auch die Bewerbung entsprechender Ereigniskontrakte untersagt werden. Jetzt hat ein US-Bundesgericht die Durchsetzung des neuen Gesetzes aber vorerst wieder zurückgenommen.

Warum das Gericht das Verbot stoppt

Die Entscheidung gilt bis zu einem endgültigen Urteil und verschafft den beiden Anbietern einen wichtigen Teilerfolg im Streit um die Regulierung von Ereigniskontrakten. Der Grund für das ursprüngliche Verbot der Plattformen lag darin begründet, dass Minnesota Prognosemärkte grundsätzlich als illegales Glücksspiel betrachtet und entsprechend mit strafrechtlichen Konsequenzen droht.

Die US-Derivateaufsicht CFTC sieht in den angebotenen Ereigniskontrakten dagegen Derivate, die unter das bundesweite Rohstoffbörsengesetz fallen. Bundesrichterin Katherine Menendez vom US District Court for the District of Minnesota hielt es zumindest teilweise für wahrscheinlich, dass sich diese Argumentation im Hauptverfahren durchsetzt und hat das einstweilige Verbot vorerst wieder aufgehoben. Zudem sieht das Gericht im Falle einer Schließung finanzielle Schäden auf Polymarket und Kalshi zukommen, die sich nachträglich nicht vollständig ausgleichen ließen.

Warum der Etappensieg nur begrenzt Rechtssicherheit schafft

Die einstweilige Verfügung gilt allerdings ausdrücklich nur für Unternehmen, die bei der CFTC als sogenannte Designated Contract Marktes registriert sind. Neben Kalshi betrifft das daher lediglich Polymarkets US-Tocher QCX. Die internationale Plattform von Polymarket ist dagegen nicht automatisch nicht bei der CFTC registriert und damit auch nicht von dem ursprünglichen Beschluss ausgenommen.

Darüber hinaus erklärte Richterin Menendez, dass sie nicht in allen Wetten, die man auf den beiden Plattformen abschließen kann, eine klare Einordnung zum als Derivatgeschäft ausmachen kann. Bei Wetten, die von wirtschaftlichen oder kommerziellen Folgen abhängig sind, hält sie die Einordnung hingegen für durchaus wahrscheinlich.

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