Dr. Florian Lindermann im Interview 

Bitcoin vererben: Warum Krypto-Anlegern ein steuerliches Desaster droht

Bitcoin-Erben kann überraschend teuer werden. Ein Rechtsexperte erklärt, wie fehlende Krypto-Vorsorge dem Finanzamt in die Karten spielt.

Tobias Zander
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Dr. Florian Lindermann und eine Bitcoin-Münze
| Krypto-Steuerexperte Dr. Florian Lindermann klärt über Bitcoin-Erbfälle auf

Ein plötzlicher Todesfall kann das Krypto-Erbe schnell zum finanziellen Albtraum machen. Denn wer Bitcoin, Ethereum und Co. vererbt, hinterlässt womöglich auch ein erhebliches Steuerproblem. Noch gilt in Deutschland die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen – mit allen Vorteilen, aber auch einem großen Risiko: Das Finanzamt bewertet den Nachlass zum Kurs am Todestag, obwohl Erben oft noch keinen Zugriff auf Wallets oder Börsenkonten haben. Fallen die Kurse danach, droht eine gefährliche Steuerfalle. Im Interview mit BTC-ECHO erklärt Rechtsexperte Dr. Florian Lindermann, welche Fehler besonders häufig gemacht werden – und wie man Krypto-Erbschaft vorbereitet.

BTC-ECHO: Der durchschnittliche Krypto-Anleger ist deutlich jünger als der durchschnittliche Aktionär oder Immobilienbesitzer. Warum sollte sich ein beispielsweise 30-Jähriger überhaupt um sein digitales Erbe kümmern?

Weil die wirtschaftliche Bedeutung von Krypto-Assets und damit auch das Vermögen vieler Krypto-Anleger in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist, sollte sich jeder auch Gedanken über den Katastrophenfall machen. Wenn der Krypto-Anleger unerwartet verstirbt, gehen die Krypto-Assets auf die Erben über. Zivilrechtlich ist zwar noch immer unklar, wie genau ein Transfer von Krypto-Assets erfolgt, weil es sich nicht um körperliche Sachen oder Rechte handelt und das aktuelle Zivilrecht nicht gut auf Krypto-Assets zugeschnitten ist. Aber erbrechtlich steht fest, dass Bitcoin, Ethereum und Co. im Wege der Universalsukzession auf die Erben übergehen und Gegenstand von Vermächtnissen sein können. 

Weil das Krypto-Vermögen oft erheblich und die Volatilität von Krypto-Assets sehr groß ist, können sich hieraus enorme wirtschaftliche und steuerliche Konsequenzen ergeben. Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer ist vor allem das sogenannte Stichtagsprinzip hervorzuheben, nach welchem die Krypto-Assets zum Zeitpunkt des Todes mit den Marktkursen bewertet werden. Wirtschaftlich äußerst negativ ist es daher, wenn der Erblasser stirbt und die Erben zunächst nichts von dem Krypto-Vermögen wissen oder keinen Zugriff haben, und dann die Kurse plötzlich fallen. Im Worst-Case-Szenario können die Werte sogar so weit fallen, dass die vorhandenen Krypto-Assets nicht einmal mehr ausreichen, um die auf sie entfallende Erbschaftsteuer zu zahlen.

Das heißt, auch wenn die Erben keinen Zugriff auf die Krypto-Assets haben, müssten sie trotzdem die Erbschaftssteuer darauf begleichen?

Nehmen wir an, dass der Krypto-Investor ein großes Vermögen gebildet hat und plötzlich verstirbt. Die Erben wissen zunächst nichts von diesem Vermögen oder wie sie auf die Krypto-Assets zugreifen können. Nach sechs Monaten stellt sich dann zufällig heraus, dass der Erblasser Krypto-Assets hatte und die Erben finden seine Zugangsdaten, mit denen sie über die Token verfügen können. In diesem Fall ist es ganz klar, dass die Krypto-Assets in den Nachlass gefallen sind und für die Höhe der Erbschaftssteuer der Todeszeitpunkt des Erblassers maßgeblich ist. Wenn die Erben erst nach einem halben Jahr wissen, dass sie Krypto-Assets geerbt haben, aber die Werte dann schon deutlich gefallen sind, ist es womöglich zu spät. 

Deswegen sollte jeder Krypto-Investor für den Todesfall sicherstellen, dass die Erben über das digitale Vermögen verfügen und die Krypto-Assets notfalls kurzfristig verkaufen können. Die Erbschaftssteuer ist in Euro zu zahlen und wenn die bei Fälligkeit der Erbschaftsteuer noch vorhandenen Krypto-Assets nicht mehr ausreichen, um diese Steuer zu zahlen, haben die Steuerpflichtigen in Deutschland leider ein Problem. Sie müssten dann die Erbschaftsteuer aus ihrem Privatvermögen zahlen, da Billigkeitsmaßnahmen durch die Finanzverwaltung in solchen Fällen in der Regel nicht gewährt werden. Daher ist die Vorsorge für die Handlungsfähigkeit der Erben so wichtig.

Wie kann man diese Handlungsfähigkeit gewährleisten?

Man sollte am besten eine digitale Vorsorgemappe anlegen, die mit einem Testament und einer General- und Vorsorgevollmacht flankiert wird. Damit kann sichergestellt werden, dass die Erben kurzfristig nach dem Tod einen direkten Zugang auf die Wallets und Krypto-Assets haben. Dann müssen die Erben aber auch wissen, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen der Verkauf der Krypto-Assets hat. Wenn die Erben in der wirtschaftlich positiven Situation sind, dass die digitale Vorsorgemappe vorhanden ist und sie die Krypto-Assets verkaufen können, müssen sie dennoch unbedingt wissen, ob die einjährige Spekulationsfrist schon ganz abgelaufen ist oder beispielsweise erst in einer Woche abläuft. 

Da sie steuerlich in die Fußstapfen des Erblassers treten, wird ihnen die Halteperiode des Erblassers angerechnet und sie können dann nach Ablauf der Spekulationsfrist regelmäßig steuerfrei verkaufen. Deshalb sollten die Erben in die Lage versetzt werden, genau einschätzen zu können, welche steuerlichen Konsequenzen der Verkauf der Krypto-Assets hätte und ob sie diesen jetzt oder zum Beispiel erst in einem Monat umsetzen sollten. Bei dieser wirtschaftlichen Entscheidung sind neben den Marktrisiken sowohl die ertragsteuerlichen Konsequenzen aus der Veräußerung, als auch die zu erwartende Erbschaftssteuer auf die Krypto-Assets zu berücksichtigen, was eine gute Dokumentation und Vorsorge durch den Erblasser erforderlich macht.

Wie funktioniert das Ganze in der Praxis, wenn sich Krypto-Assets nicht auf einer Cold Wallet befinden, sondern auf einer Börse wie Bitpanda?

In der Praxis kann der schnelle Zugriff durch die Erben schwierig sein, wenn diese nicht die Zugangsdaten haben. Zwar treten die Erben grundsätzlich in das Vertragsverhältnis mit der bestehenden Krypto-Börse ein und wenn ihnen das Passwort nicht bekannt ist, steht ihnen aufgrund ihrer Erbenstellung zwar in der Regel ein Zugangsverschaffungsanspruch zu. Die Krypto-Börsen und Betreiber von Online-Wallets können jedoch den Nachweis verlangen, dass die Erben tatsächlich berechtigt sind auf den Account zuzugreifen. Der zügige Nachweis der Berechtigung kann für die Erben dann schwierig sein und sich durch die Nachlassgerichte und -abwicklung verzögern, insbesondere in internationalen Fällen. 

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Falls der Zugriff verweigert wird, muss dieser dann erst gerichtlich durchgesetzt werden. Wenn die Erben jedoch durch die richtigen Nachfolgedokumente berechtigt sind und auch die faktische Zugangsmöglichkeit haben, können sie die Krypto-Assets auch schnell nach dem Erbfall übertragen und verkaufen. Die Erben sollten also in die Möglichkeit versetzt werden, in der dann ohnehin häufig schwierigen Situation unkompliziert über die Krypto-Assets verfügen zu können. Daher ist die praktische Handlungsmöglichkeit für die Erben so wichtig, weshalb man den Erben in der digitalen Vorsorgemappe beispielsweise auch die Zugangsdaten zu Krypto-Börsen und Online-Wallets zur Verfügung stellen sollte.

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Werden Krypto-Anleger durch diese steuerliche Handhabung nicht benachteiligt?

Diese Nachfolgeüberlegungen und die Volatilität von Krypto-Assets können tatsächlich auch große Vorteile haben, wenn man sie beispielsweise in der lebzeitigen Nachfolgeplanung einsetzt. In diesem Fall vererbe ich meine Krypto-Assets nicht, sondern nutze zum Beispiel die Freibeträge und Progressionsstufen, die man alle zehn Jahre hat, um Vermögen zum Beispiel auf meine Kinder steuerfrei zu übertragen. Schließlich möchte man aus Nachfolgegesichtspunkten so viel Nettovermögen wie möglich auf die Nachfahren übertragen und sollte dazu idealerweise alle zehn Jahre die Freibeträge ausnutzen. Geht man von steigenden Werten aus, können hierfür Krypto-Assets interessant sein. Denn maßgeblich für die Bewertung und Besteuerung sind die Werte im Zeitpunkt der Schenkung. Alle Kurssteigerungen, die ab diesem Zeitpunkt realisiert werden, können schenkungsteuerfrei bei den Beschenkten ankommen. 

Außerdem ist das Vermögen, das schenkungsteuerfrei auf die Beschenkten transferiert wird, häufig direkt das Nettovermögen, wenn die Haltefrist von einem Jahr beim Schenker bereits abgelaufen ist. Somit können Kurssteigerungen dann auch einkommensteuerfrei durch die Beschenkten realisiert werden, was einen großen Vorteil gegenüber Kapitalvermögen mit sich bringt, bei dem noch die Kapitalertragsteuer auf alle Kurssteigerungen anfallen würde. Eine wichtige Frage ist aber auch, was passiert, wenn man die Krypto-Assets verschenkt hat und die Werte danach wieder fallen. In diesem Fall hat man de facto Freibetragsvolumen verschenkt oder zu viel Schenkungssteuer bezahlt. Dafür gibt es allerdings durchaus Absicherungsmechanismen in den Schenkungsverträgen, sodass man bei großem Wertverfall die Schenkung ”zurückdrehen” kann, damit sich große Wertreduktionen nicht negativ auf die Nachfolgeplanung auswirken. In der Nachfolgeplanung haben Krypto-Assets also erhebliche Risiken, denen man vorbeugen sollte. Sie bieten aber zugleich große Chancen, weshalb sie daher aktiv bei der Nachfolgeplanung bedacht werden sollten.

Welche Vorbereitungsmaßnahmen sollte man ergreifen, um sicherzustellen, dass die Erben direkten Zugriff auf die Krypto-Assets haben?

Ganz wichtig ist, dass man die klassischen Nachfolgedokumente vorbereitet: Das heißt zunächst ein wirksam errichtetes Testament, aus dem mindestens klar hervorgeht, wer die Erben sind und gegebenenfalls wer Vermächtnisse erhalten soll. Je nach Konstellation und Wunsch kann das notwendige Testament auch komplexer und umfassender ausgestaltet sein, etwa durch Testamentsvollstreckung. Ein anderes wichtiges Instrument der Nachfolgeplanung sind die sogenannten transmortalen General- und Vorsorgevollmachten mit Regelungen für das digitale Vermögen. Darüber können die Erben auch nach dem Tod des Erblassers und vor Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht die Verwaltung und Abwicklung des digitalen Nachlasses umsetzen. Sie können dann schnell agieren, auf Marktschwankungen reagieren und über die Krypto-Assets verfügen. 

Durch die richtigen Vollmachten wird auch die schnelle Handlungsfähigkeit sichergestellt und die Anordnung einer mitunter teuren Betreuung verhindert. Das sind die klassischen rechtlichen Nachfolgeinstrumente, die jeder Krypto-Investor haben sollte und durch die man den Erben die rechtliche Verfügungsmöglichkeit über die Krypto-Assets einräumt. Daneben sollte man eine sogenannte digitale Vorsorgemappe anlegen, über die man den faktischen Zugriff auf die Krypto-Assets sicherstellt. Das ist ein verschlüsseltes digitales Dokument, in dem sämtliche Accounts, Wallets und Zugangsdaten aufgelistet werden. Diese digitale Vorsorgemappe sollte auf einem externen Speichermedium gesichert werden und mit einem Masterpasswort versehen werden. Die dort gespeicherten Informationen sollten auch regelmäßig aktualisiert werden. Im Rahmen der Vorsorgeplanung für den Todesfall kann den Erben der Lagerort des externen Speichermediums und das Masterpasswort zu dieser digitalen Vorsorgemappe zur Verfügung gestellt werden, sodass sie darüber dann auch faktisch auf die Krypto-Assets zugreifen können.

Vielen Dank für das Gespräch.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls eine professionelle Beratung. Wenn ihr euch selbstständig in das Thema einlesen wollt, empfehlen wir das im Juli erschienene Buch “Krypto-Assets in der Vermögens- und Nachfolgeplanung, Zivilrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht” von Dr. Florian Lindermann. Der Artikel erschien zuerst am 21. September und wurde vor Wiederveröffentlichung inhaltlich geprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

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