Steuerreform in Deutschland 

Bitcoin-Haltefrist: Muss Krypto wirklich steuerfrei sein? Das sagt BTC-ECHO

Es ist der Anfang einer hitzigen Debatte zur Bitcoin-Haltefrist – auch in der BTC-ECHO-Redaktion. Muss Krypto wirklich steuerfrei sein?

Daniel Hoppmann
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Eine Nahaufnahme einer Bitcoin-Münze.

Beitragsbild: picture alliance / photothek.de | Thomas Trutschel

| Wir stehen am Anfang einer hitzigen Debatte zur Bitcoin-Haltefrist

Die Bundesregierung muss Löcher im Haushalt stopfen und wird dazu bald auch Krypto-Anleger stärker zur Kasse bitten. Denn wie BTC-ECHO bereits berichtete, fordert das Finanzministerium unter Vizekanzler Lars Klingbeil im aktuellen Haushaltsentwurf die “Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen”. Viele Beobachter sehen das als Ende der einjährigen Bitcoin-Haltefrist. Doch wie bewertet die BTC-ECHO-Redaktion den Vorstoß? Muss Bitcoin wirklich steuerfrei sein?

“Deutschland kann sich solche Signale nicht mehr leisten”

Chefredakteur Sven Wagenknecht: Mit der zweithöchsten Abgabenlast der Welt greift die Bundesregierung nun zur nächsten Steuermaßnahme: Krypto-Investoren sollen ihre einjährige Haltefrist verlieren. Als Grundlage dienen Steuerschätzungen, die Fachleute als Milchmädchenrechnung bezeichnen, doch die Aussicht auf frische Milliarden lässt solche Zweifel verstummen.

Dabei ist die Ungleichbehandlung offensichtlich: Wer Gold oder Kunst länger als ein Jahr hält, zahlt keine Steuer, Krypto-Anleger hingegen sollen zur Kasse gebeten werden, schlicht weil sie zur falschen Wählergruppe gehören. In rot-grünen Kreisen gilt die Branche ohnehin als suspekt, und dieses Narrativ hat Finanzminister Klingbeil offenbar erfolgreich bis ins Kanzleramt getragen.

Wie die steuerrechtliche Umsetzung konkret aussehen soll, weiß die Regierung selbst noch nicht; naheliegend wäre eine Einordnung unter die Abgeltungssteuer, analog zu Aktien. Man darf sich nicht wundern, wenn Gründer und Investoren aus dem Krypto-Sektor daraus die Konsequenzen ziehen. Deutschland kann sich solche Signale eigentlich nicht mehr leisten.

“Wegfall der Bitcoin-Haltefrist funktioniert nur mit Zugeständnissen”

Redakteur Daniel Hoppmann: Der Wegfall der Bitcoin-Haltefrist wäre eine Zäsur. Immerhin verlöre Deutschland eines der letzten echten Steuerprivilegien, von dem auch Kleinanleger profitieren.

Andererseits lässt sich das Argument der Gleichbehandlung zumindest nachvollziehen: Warum sollten Krypto-Gewinne steuerfrei bleiben, während Aktien ganz selbstverständlich besteuert werden, obwohl es sich bei beiden um riskante Anlageklassen handelt?

So einfach, wie sich der Finanzminister das Unterfangen aber offenbar vorstellt, ist es nicht. Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte – genauso wie Gold, Kunst oder Fremdwährungen. Das hat sogar der Bundesfinanzhof festgestellt. Eine Abschaffung der Haltefrist müsste folglich alle diese Assets betreffen. Wer nur Bitcoin herausgreift, riskiert Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Klagen wären vorprogrammiert.

Ungeachtet der juristischen Hürden kann der Schritt aber sowieso nur funktionieren, wenn die Bundesregierung den Anlegern Zugeständnisse einräumt. Ohne klare Gegenleistungen – etwa drastisch vereinfachte Dokumentationspflichten, Bestandsschutzklauseln oder die Möglichkeit des automatischen Steuerabzugs durch Börsen– dürfte die Reform politisch kaum vermittelbar sein.

Bleibt das aus, stärkt der Vorstoß nur die Menschenfänger von Rechtsaußen – und das kann die Bundesregierung auch mit Blick auf aktuelle Umfragewerte eigentlich nicht wollen.

“Sondersteuer für Bitcoin nur schwer zu begründen”

Werkstudent Timur Yildiz: Ob Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei bleiben sollte, hängt zuerst davon ab, als was der Staat Bitcoin behandelt. In Deutschland hat der Bundesfinanzhof 2023 klargestellt: Bitcoin und andere Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter. Damit landen private Verkäufe in derselben steuerlichen Systematik wie Gold, Kunst oder andere Wirtschaftsgüter. Diese Logik privater Veräußerungsgeschäfte reicht im deutschen Einkommensteuerrecht bis zum Einkommensteuergesetz von 1920 zurück. Wer solche Wirtschaftsgüter länger als ein Jahr hält, verkauft Gewinne im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei.

Deshalb wäre eine Sondersteuer nur für Bitcoin schwer zu begründen. Entweder betrachtet der Staat Bitcoin wie ein knappes, nicht zinstragendes Vermögensgut, dann muss es auch ähnlich behandelt werden wie Gold. Oder er erklärt offen, warum digitale Knappheit steuerlich schlechtergestellt werden soll als physische Knappheit.

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“Bitcoin-Haltefrist ist ein Lichtblick im undurchsichtigen Regulierungsdickicht”

Redakteur Tobias Zander: Deutschland ist bekannt für hohe, komplexe Steuern und ein kaum durchschaubares Regulierungsdickicht. In dieser Hinsicht ist die einjährige Spekulationsfrist für Bitcoin ein wahrer Lichtblick. Sollte sie im Zuge der von Finanzminister Lars Klingbeil angekündigten Steuererhöhungen fallen und Bitcoin-Gewinne beispielsweise ab 2027 mit der Kapitalertragsteuer belastet werden, wäre das ein unverblümter Angriff auf langfristig orientierte Hodler, die Monat für Monat einen Teil ihres hart erarbeiteten Einkommens zurücklegen.

Dass sie Bitcoin überhaupt benötigen, um für die Zukunft sparen zu können, ist auf die kontinuierliche Entwertung des Euro zurückzuführen. Selbst die angestrebte EZB-Inflationsrate von zwei Prozent bedeutet eine Halbierung der Kaufkraft in nur 35 Jahren. Wer die Steuerfreiheit für Bitcoin abschafft, bestraft ausgerechnet die jüngere Generation, setzen doch gerade Millennials und Gen-Z-Angehörige auf BTC-Sparpläne. In der Konsequenz bleibt denjenigen, die ihre individuelle Bitcoin-Reserve schützen wollen, vor allem eine Option: das Abstimmen mit den Füßen.

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