Die EU-Kommission verhandelt über eine einheitliche Regulierung von Krypto-Assets aller Mitgliedstaaten. Was sich ändern könnte und auf welchen Weg sich Deutschland als Krypto-Standort befindet. Ein Gastbeitrag von Dr. Sven Hildebrandt, Geschäftsführer der DLC Distributed Ledger Consulting GmbH.
Dr. Sven Hildebrandt
Der Bundesrat hat heute die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses durchgewunken. Der Finanzausschuss hatte sich für eine Streichung des viel diskutierten „Trennungsgebots“ ausgesprochen, wonach die Verwahrung von Bitcoin & Co. und andere regulierte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nicht aus der gleichen rechtlichen Einheit heraus angeboten werden könnten.
Das neue Geldwäschegesetz enthält Regelungen im Hinblick auf die Verwahrung von Digital Assets wie beispielsweise Bitcoin und Ethereum, aber auch die sogenannten Security Token, also digitale Wertpapiere. Der Finanzausschuss empfiehlt demnach die Streichung des Trennungsgebots, wodurch die Trennung von Wertpapieren vom Krypto-Verwahrgeschäft aufgehoben wird. Ein Kommentar von Dr. Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der Distributed Ledger Consulting GmbH.