Die US-Börsenaufsicht SEC arbeitet derzeit an einer spezifischen Innovationsausnahme für tokenisierte Wertpapiere. Wie SEC-Kommissarin Hester Peirce am gestrigen Donnerstag im Rahmen eines Treffens des Investor Advisory Committee (IAC) mitteilte, erleichtert dieser Vorstoß den eingeschränkten Handel mit tokenisierten Wertpapieren. Die Behörde wählt dabei jedoch einen restriktiveren Ansatz als ursprünglich von Branchenvertretern erhofft.
Anstelle eines pauschalen Freifahrtscheins von bestehenden Wertpapiergesetzen setzt die SEC auf gezielte Reformen. Das IAC warnte davor, dass weitreichende Ausnahmen den fundamentalen Anlegerschutz aufweichen. Dazu zählen klare Offenlegungen von Eigentumsrechten sowie die Überwachung von Intermediären. Solche Krypto-Assets gelten nach US-Bundesrecht weiterhin als Wertpapiere.
Das Versprechen der Tokenisierung
In einem Schreiben von Ende Februar betonte der Unterausschuss für Marktstruktur den frühen Entwicklungsstand der Tokenisierung von Aktien und anderen Wertpapieren. Diese technologische Evolution bringt komplexe Entwicklungen mit sich. Daher erachtet der Ausschuss einen prinzipienbasierten und schrittweisen Ansatz aktuell als am sinnvollsten.
Dennoch erkennt das Beratungsgremium die fundamentalen technologischen Vorteile der Tokenisierung an. Das Gremium hebt besonders das sogenannte Atomic Settlement hervor. Diese synchrone Abwicklung von Transaktionen reduziert Verzögerungen und minimiert Kontrahentenrisiken im Settlement-Prozess. Zudem bietet die Technologie das Potenzial, Informationslücken zwischen Emittenten und Aktionären durch direkte Datenübertragung in Echtzeit zu schließen. Für den Krypto-Markt und institutionelle Investoren bergen diese Effizienzgewinne langfristig neue Kapitalflüsse.
Worauf die Krypto-Branche sehnlichst wartet
Der amtierende SEC-Vorsitzende Paul Atkins äußerte sich auf derselben Sitzung ebenfalls zu den Entwicklungen. Er erwartet eine zeitnahe Prüfung der geplanten Innovationsausnahme durch die Behörde. Dieser Schritt verschafft der SEC ausreichend Zeit, um ein dauerhaftes und rechtssicheres Rahmenwerk für den aufstrebenden Sektor zu entwickeln.
Aktuell unterliegen tokenisierte Wertpapiere vollumfänglich den US-Bundeswertpapiergesetzen. Emittenten müssen sämtliche Anforderungen an Registrierung, Offenlegung und Abwicklung erfüllen. Die nun diskutierten Ausnahmeregelungen erlauben künftig kontrollierte Experimente mit fortschrittlicheren oder dezentralen Handelsmodellen, bewahren aber gleichzeitig die notwendigen Leitplanken für Investoren.
Für TradFi-Akteure und DeFi-Protokolle entsteht dadurch eine klarere Perspektive für die rechtssichere Verschmelzung traditioneller Finanzmärkte und der Blockchain-Technologie.


