Das seit Beginn des neuen Jahres in Kraft getretene Gesetz verlangt von jedem Unternehmen, welches die sogenannten “Private-Keys” für Dritte hält (wie es bei den meisten Börsen der Fall ist), eine Lizensierung der BaFin, sobald deutsche Kunden bedient werden. Daher ist es notwendig, dass die Börsen entweder mit einer lizenzierten Verwahrstelle in Deutschland zusammenarbeiten oder – abgesehen von anderen möglicherweise benötigten Lizenzen – die Lizenz selbst beantragen.
www.digital-assets-custody.com ist die größte Vergleichswebsite für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte im Internet. Zu den Kunden gehören Banken, die einen Partner für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte suchen, aber auch Anbieter von Custody-Lösungen, die sich regulatorisch beraten lassen wollen. Das Angebot umfasst darüber hinaus auch die Versicherung der verwahrten Vermögenswerte, sowohl “hot” als auch “cold”.
Dr. Sven Hildebrandt, CEO der Distributed Ledger Consulting GmbH sagt: “Wir freuen uns darauf, die Exchange bei der Lösungssuche zu unterstützen, damit diese weiterhin legal mit deutschen Kunden zusammenarbeiten kann. Wir erwarten zudem, dass der diesbezügliche Anfragedruck in den nächsten Tagen und Wochen erheblich zunehmen wird, denn der 31. März rückt schnell näher. Da der Betrieb einer solchen Exchange ohne Lizenz eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit darstellt, sollte dieses Gesetz unserer Meinung nach nicht unterschätzt werden.”
Interessierte Parteien sind willkommen, ihr Interesse an einer Teilnahme per E-Mail an info@digital-assets-custody.com zu bekunden.
Kontakt:
Ben Becker
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