Frankreich plant eine neue Meldepflicht für Krypto-Anleger, die größere Vermögenswerte außerhalb zentralisierter Handelsplattformen verwahren. Die Nationalversammlung hat am 3. November einen Änderungsantrag verabschiedet, wonach selbstverwaltete Krypto-Wallets mit einem Gesamtwert von mindestens 100.000 Euro künftig den Steuerbehörden gemeldet werden müssten. Für den Vorstoß stimmten 150 Abgeordnete, während 44 dagegen votierten und sich acht enthielten.
Von der geplanten Regelung wären unter anderem Besitzer von Hardware-Wallets wie Ledger oder Software-Wallets wie MetaMask betroffen, sofern ihre Bestände die festgelegte Grenze erreichen. Als Grundlage für die Bewertung soll der Gesamtwert der verwahrten Kryptowährungen zum 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres dienen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, müsste nach dem Entwurf mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Frankreichs Krypto-Gesetz muss weitere Hürden überwinden
Mit der geplanten Meldepflicht wollen die französischen Gesetzgeber bislang schwer erfassbare Krypto-Vermögen für die Finanzbehörden transparenter machen. Zur Begründung verweisen die Initiatoren auf Zahlen aus dem Jahr 2021, als realisierte Krypto-Gewinne rund 3,5 Milliarden Euro erreichten, während lediglich Vermögenswerte im Umfang von 400 Millionen Euro gemeldet wurden.
Ob die neue Vorschrift tatsächlich in Kraft tritt, hängt vom weiteren Verlauf der Haushaltsverhandlungen ab, da der Änderungsantrag Bestandteil des französischen Haushaltsentwurfs für 2027 ist. Die Nationalversammlung muss ihre erste Lesung bis zum 17. November abschließen, bevor der Senat am 20. November mit seinen Beratungen beginnt.
Neben der Meldepflicht beschäftigen weitere Vorschläge zur Besteuerung von Kryptowährungen das französische Parlament, wobei mehrere Initiativen bereits keine Mehrheit gefunden haben. So lehnten die Abgeordneten mit 69 zu 14 Stimmen einen Antrag ab, der Krypto-Zahlungen bis zu einem jährlichen Gesamtvolumen von 1.000 Euro steuerlich begünstigt hätte. Auch zwei Vorschläge zur Besteuerung nicht realisierter Krypto-Gewinne beim Wegzug aus Frankreich scheiterten an der erforderlichen Zustimmung.

