Digitale Zentralbankwährungen sind ein Streitthema. Sie sollen den Zahlungsverkehr modernisieren, effizienter machen und an eine zunehmend digitale Wirtschaft anpassen. Gleichzeitig stoßen sie kaum irgendwo auf so viel Skepsis wie im Krypto-Umfeld: Kritiker warnen vor Eingriffen in die finanzielle Privatsphäre, vor staatlicher Einflussnahme und vor einer schleichenden Verdrängung bestehender Geldformen. Doch jenseits der zugespitzten Debatte lohnt ein nüchterner Blick auf Zweck, Ausgestaltung und tatsächliche Einsatzbereiche von CBDCs. Welche Rolle digitale Zentralbankwährungen künftig spielen können, warum eine Koexistenz mit Kryptowährungen möglich ist und weshalb zentrale Kritikpunkte einer genaueren Prüfung nicht standhalten, erklären Dr. Robert Bosch und Ralph Bärligea im Gastbeitrag für BTC-ECHO.
CBDC wird Alltagszahlgeld, Krypto bleibt digitales Gold
Digitale Währungen entwickeln sich an der Schnittstelle von Technologie, Politik und Ökonomie. Jede dieser drei Dimensionen treibt die Entwicklung voran – doch erst ihr Zusammenspiel erzeugt das Gesamtbild, das über die Zukunft unseres Geldes entscheidet. Technologische Innovationen ermöglichen neue Formen des Bezahlens, politische Rahmenbedingungen bestimmen ihre Ausgestaltung, und ökonomische Realitäten sowie gesellschaftliche Präferenzen entscheiden über ihre Akzeptanz. Der folgende Beitrag betrachtet diese drei Ebenen bewusst gemeinsam und zeigt, wie sich aus ihrer Wechselwirkung ein neues monetäres Ökosystem formt, in dem digitale Zentralbankwährungen, Stablecoins und Kryptowährungen unterschiedliche, aber einander ergänzende Rollen einnehmen.
Digitale Zentralbankwährungen in EU und China
Digitale Zahlungen machen je nach Land bereits bis zu 90 Prozent aller Transaktionen aus. Doch bares Zentralbankgeld ist davon bisher ausgeschlossen. Denn bisher gibt es für Unternehmen und Menschen nur physisches Bargeld von der Zentralbank, jedoch kein digitales. Einzig Banken verfügen über digitales Zentralbankgeld in Form digital geführter Zentralbankkonten. Dies wird die kommenden Jahre anders – in Europa und weltweit. Laut der Ankündigung der Europäischen Zentralbank soll der digitale Euro als digitales Bargeld bereits 2029 in der Europäischen Union eingeführt werden. Dabei wird auf zwei Varianten gesetzt: Retail-CBDC, für Bürgerinnen und Bürger mit anonymer Bezahlmöglichkeit innerhalb der EU; zum Schutz vor Missbrauch jedoch auf kleinere Guthaben von einigen tausend Euro beschränkt, durchaus aber immer wieder neu aufladbar für neue Zahlungen. Und Wholesale-CBDC, für größere, nicht anonyme und auch internationale Zahlungen zwischen Unternehmen. In China hat man mit dem digitalen Yuan digitales Zentralbankgeld bereits im Pilot- und Testbetrieb eingeführt. Und auch fast alle anderen Zentralbanken weltweit arbeiten an solchen Lösungen. Eine gute Übersicht dazu bietet die Webseite cbdctracker.org.
Sonderweg Stablecoins in den USA
Die USA planen derzeit keine digitale Zentralbankwährung mehr. Die Trump-Administration hat alle entsprechenden Projekte im vergangenen Jahr mit der Executive Order 14178 eingestellt. Sie setzen stattdessen auf staatlich regulierte Stablecoins, mit US-Dollar hinterlegte Krypto-Coins wie Thether oder USDC. Erst letztes Jahr wurde hierzu der sogenannte GENIUS Act zu deren umfassenden Regulierung eingeführt. Dies schafft Rechtssicherheit und macht die Stablecoins so für einen Massenmarkt tauglich. Stablecoins werden jedoch von privaten Anbietern herausgegeben und stellen eine reine Forderung auf US-Dollar dar, hinterlegt in Form etwa kurzfristig laufender US-Staatsanleihen. Sie sind kein von der Zentralbank selbst herausgegebenes digitales Bargeld. Damit sind sie weniger sicher und auch kein überall zu akzeptierendes gesetzliches Zahlungsmittel.
Amerikanischer und Europäischer Weg
Stablecoins haben dafür aus Sicht des Finanzsystems den Vorteil, dass sie keine potenzielle Konkurrenz zum klassischen Banksystem darstellen, da sie ebenso wie Giralgeld („Kontoguthaben“) rein schuldbasiert bzw. forderungsbasiert funktionieren. Ähnlich wie Stablecoins funktionieren auch Tokenized Deposits. Auch diese sind durch den GENIUS Act reguliert. Ihr wesentlicher Unterschied zu Stablecoins ist, dass sie von klassischen Banken herausgegeben werden. Ein Beispiel ist der JPMD von J.P. Morgan, der 2025 in den USA auf den Markt kam.
Beides, Stablecoins und Tokenized Deposits haben den Vorteil, dass hier der Privatsektor in den Innovationsprozess mit eingebunden ist und ihre Einführung darum schnell und pragmatisch gelingen kann. Die EU verbietet sie nicht, reguliert und legalisiert sie vielmehr bereits seit 2024 durch die MiCA-Verordnung, schafft so Rechtssicherheit und begünstigt deren Markteinführung auch in der EU. Der Unterschied zu den USA ist, sie setzt nicht nur darauf, sondern führt zudem eine digitale Zentralbankwährung ein.
Bitcoin ist bar, fest etabliert, aber eher digitales Gold zur Wertaufbewahrung
Kryptowährungen, allen voran der Bitcoin, den es bereits seit 2009 gibt, sind zwar schon eine Form von digitalem Bargeld. Sie werden aber eher als digitales Gold zur Wertaufbewahrung mit Eignung für größere und internationale Zahlungen eingesetzt, mittlerweile sogar von zahlreichen Zentralbanken bzw. Staaten, darunter die USA, China und Großbritannien. Kryptowährungen haben sich jedoch im Zahlungsalltag auch nach über eineinhalb Jahrzehnten ihrer Existenz nicht durchgesetzt. Gründe dafür sind Wertschwankungen (51 Prozent sehen das in unserer jüngsten Krypto-Umfrage in Deutschland als Problem), aber auch umständliche bzw. unsichere Verwahrung (38 Prozent), sowie Unsicherheiten bei der Regulierung (39 Prozent).
Dennoch geben rund ein Fünftel der Befragten für Deutschland an, dass sie bereits in Kryptowährungen investiert haben – ein Wert, der sich in den letzten drei Jahren in unserer Umfrage stabil gehalten hat. Das gleiche gilt für den Anteil der Befragten, die mit rund 90 Prozent angeben, von Kryptowährungen zu wissen und diejenigen rund 30 Prozent, die angeben, Kryptowährungen für eine geeignete Anlageform zu halten. International betrachtet, spricht der Fakt, dass allein der Bitcoin nach Marktkapitalisierung mittlerweile nach Gold, US-Dollar, chinesischem Yuan und Euro als fünftgrößtes monetäres Asset der Welt gelten kann und sich auf diesem hohen Niveau langfristig stabil halten kann, für eine klare Etablierung als monetäres Wertaufbewahrungsmittel. Damit der Bitcoin als internationale Reservewährung allerdings auf Augenhöhe in gleicher Marktkapitalisierung wie US-Dollar und Gold auftritt, wäre noch etwa eine Verzehnfachung seines Preises nötig.
Co-Existenz von Krypto und CBDC ist absehbar
Digitales Zentralbankgeld kann und wird hier eine Lücke schließen, indem es wertstabiles Bargeld für Alltagszahlungen in praktischer und gebührenfreier digitaler Form als allgemein akzeptiertes gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb eines Währungsraumes darstellt. Kryptowährungen können das nicht leisten. Aber auch Kryptowährungen werden weiterhin ihren etablierten Platz haben – zwar nicht als Alltagszahlungsmittel, aber dafür wie bisher als digitales Gold zur Reservehaltung und für größere internationale Zahlungen haben. Das lässt sich auch aus zwei unserer neusten Studien ableiten: Die eine zu Kryptowährungen, die andere zum digitalen Bezahlen.
Jeder Dritte würde digitalen Euro nutzen
In unserer jährlich durchgeführten repräsentativen Studie zu Kryptowährungen gaben für das Jahr 2025 in Deutschland 34 Prozent der Befragten an, sie würden einmal eingeführte digitale Zentralbankwährungen als Zahlungsmittel im Alltag nutzen. Das sind doppelt so viele, wie diejenigen, die mit 15 Prozent angeben, sich vorstellen zu könnten, Kryptowährungen für Alltagszahlungen zu nutzen. Für Stablecoins und digitalisierte Bankguthaben liegen die Werte mit 14 bzw. 15 Prozent ähnlich niedrig wie für Kryptowährungen selbst. Auch unsere jüngste repräsentative Umfrage zum Zahlungsverhalten über alle europäischen Länder hinweg kommt zu dem gleichen Ergebnis: Jeder Dritte gibt an, den digitalen Euro nutzen zu wollen, sofern er denn komme.
Datenschutz ist auch beim digitalen Euro möglich
Der Datenschutz kann etwa durch geplante anonyme Offline-Zahlverfahren gewährleistet werden, direkt von Smartphone zu Smartphone über NFC oder RFID (Near Field Communication, Radio Frequency Identification) erfolgen. Dabei gibt es keine gemeinsame Buchführung wie in einer Blockchain oder einem Bankensystem. Die Information darüber, wer wie viel Geld gerade hat, wäre allein lokal auf den Endgeräten der Nutzer gespeichert. Die Sicherheit dessen gegen missbräuchliche Manipulation kann über allein durch die Zentralbank herausgegebene Chips sichergestellt werden, die in Smartphones direkt verbaut oder als SIM-Karte eingelegt sind – sozusagen ein gekapseltes, hardwaretechnisch in sich geschlossenes System.
Um hier trotz der Anonymität vor Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu schützen, gäbe es allerdings Zahlungs- und Guthabenlimits. Ähnlich funktionierte das bereits bei den Geldkarten, die auf gewöhnliche EC-Karten ausgestanzt wurden, aufgeladen werden und direkt zur Zahlung eingesetzt werden konnten. Technisch war das bereits ausgereift, hatte sich allerdings wegen mangelnder Usability nie durchgesetzt, was jedoch mit heutigen Smartphones anders wäre. Die Tatsache, dass man mit dem digitalen Euro wirklich anonym und offline bezahlen könnte, wäre eine echte Innovation, die weder Kryptowährungen noch Stablecoins oder Tokenized Deposits bieten können.
Krypto und CBDC: Neuer Wein aus alten Schläuchen
Digitale Zentralbankwährungen werden als eine Art digitales Alltagsgeld für Bürgerinnen und Bürger im Alltag innerhalb von Währungsräumen verwendet werden; ergänzt um eine Wholesale-Variante für größere Zahlungen zwischen Unternehmen. Ein wesentliches Argument für den digitalen Euro ist auch, ein alternatives Payment-Format zu amerikanischen Zahlverfahren per Kreditkarte und PayPal zwischen Retail-Bereich (Kunden) und Wholesale-Bereich (Händlern) zu schaffen und so mehr europäische Unabhängigkeit zu wahren.
Parallel dazu werden Kryptowährungen wie Bitcoin eher eine Art digitales Gold zur Wertaufbewahrung und für größere internationale Vermögensverschiebungen bleiben, in der Hand von Zentralbanken und anderen professionellen Nutzern.
Für Kryptowährungen hat sich ihr Schicksal als digitales Gold längst erfüllt. Digitale Zentralbankwährungen werden erst kommen und man muss die Entwicklung erst abwarten. Aber es ist abzusehen und auch durch unsere Umfragen bestätigt, dass im Alltag digitale Zentralbankwährungen zur Zahlung gut angenommen werden und schnell einen Massenmarkt erschließen könnten; anders als Kryptowährungen, die sich in diesem Bereich nie wirklich durchgesetzt haben.
Letztendlich wäre das nichts anderes als eine Verlagerung von dem, was bisher für die physische Ebene galt, auf die digitale Ebene und damit im Grundprinzip nichts Neues. So wie Gold als physische Reserve und physisches Bargeld in Form von Scheinen und Münzen für Alltagszahlungen benutzt wird, so könnten in Zukunft Kryptowährungen als bare digitale Reserve und digitale Zentralbankwährungen für digitale bare Alltagszahlungen genutzt werden.
Am Ende zeigt sich, dass die Zukunft des Geldes weder allein technologisch noch rein politisch oder ausschließlich ökonomisch verstanden werden kann. Erst im Zusammenspiel dieser drei Ebenen entsteht das Gesamtbild eines monetären Systems, das sich grundlegend wandelt. Digitale Zentralbankwährungen, Stablecoins und Kryptowährungen entwickeln sich nicht isoliert, sondern beeinflussen sich gegenseitig über Regulierung, technologische Innovationspfade und gesellschaftliche Nutzungsmuster. Wer diese Entwicklungen verstehen will, muss sie daher gemeinsam betrachten – als miteinander organisch verwachsene Elemente eines neuen digitalen Währungsökosystems, das sich in Echtzeit formt. Gerade dieser Dreiklang aus Technik, Politik und Ökonomie macht sichtbar, wohin die Reise geht: hin zu einer Geldordnung, die gleichzeitig stabil, innovativ, global anschlussfähig und pragmatisch ist – mit CBDC als Alltagszahlgeld, Stablecoins als privatem Innovationsvehikel und Kryptowährungen als digitalem Wertanker.“
Über die Autoren
Dr. Robert Bosch ist Leiter des Bereichs Financial Services bei BearingPoint. Sein Anliegen bei BearingPoint als Management- und Technologie-Beratung ist es, Finanzinstitute dabei zu unterstützen, ihre Geschäftsmodelle durch Innovation zu verbessern.
Ralph Bärligea ist Co-Autor des Beitrags. Er ist als Business Advisor bei BearingPoint im Bereich Zahlungsverkehr tätig. Seine Schwerpunkte sind neben Blockchain-Technologie und digitalem Geld auch Datenschutz und Informationssicherheit sowie die Einhaltung der Regulatorik im Finanzwesen, etwa bei der Geldwäscheprävention.
