X-Konten gesperrt Droht Pump.fun jetzt das Aus?

X hat die Konten der Plattform Pump.fun sowie ihres Gründers gesperrt. Die Community spekuliert über eine mögliche Verhaftung und eine Klagewelle.

Johannes Macswayed
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Die X-Konten von pump.fun und dessen Gründer sind gesperrt

Beitragsbild: Shutterstock

| Die X-Konten von pump.fun und dessen Gründer sind gesperrt
  • Der Social-Media-Dienst X hat offenbar die offiziellen Konten der Solana-Memecoin-Plattform Pump.fun und von Gründer Alon Cohen gesperrt.
  • Seit gestern Nacht sind demnach auch andere Memecoin-bezogene Konten von Influencern und Plattformen gesperrt worden – ein Hinweis darauf, dass sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben könnten.
  • Die Sperrung schürt Spekulationen, dass der Gründer der Plattform verhaftet worden sein könnte oder dass Maßnahmen der US-Börsenaufsicht eingeleitet worden sind.
  • Pump.fun erntete in der Vergangenheit immer wieder Kritik, weil die Plattform als Brutstätte für Betrugsmaschen und Pump-and-Dump-Systeme gilt. Wegen verstörender Inhalte, die Nutzer per Livestream geschaltet hatten, stand zudem ein Verbot von Pump.fun im Raum.
  • Die US-amerikanische Anwaltskanzlei Burwick Law arbeitet deshalb bereits an einer Sammelklage gegen die Memecoin-Plattform.
  • Burwick wirft ihr vor, “hochvolatile” nicht registrierte Wertpapiere an Investoren verkauft und damit gegen das US-Wertpapiergesetz verstoßen zu haben. In der Klageschrift heißt es: “Die Kernfunktion von Pump.fun besteht darin, gemeinsam mit Influencern nicht registrierte Wertpapiere zu emittieren und zu vermarkten.”
  • “Wenn Sie bei Pump.fun Geld verloren haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Starten Sie Ihren Anspruch jetzt. Burwick Law vertritt mehr als 500 Anleger, die rechtliche Schritte gegen Pump.fun-Token einleiten”, erklärte die Kanzlei nun in einem weiteren Beitrag.
  • Dass die SEC gegen die Memecoin-Schmiede vorgehen könnte, ist derweil unwahrscheinlich. Nach Rücktritt des ehemaligen Vorsitzenden Gary Gensler lässt die Behörde die Krypto-Nische an der langen Leine.
  • In einem Statement vom Februar erklärte die SEC demnach, dass der Memecoin-Handel nicht in ihre Regulierungsgewalt fällt. Sie warnt jedoch, dass “betrügerisches Verhalten im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf von Memecoins Gegenstand von Vollstreckungsmaßnahmen anderer Behörden” sein kann.
  • Die Tatsache, dass Pump.fun nach jüngsten Erkenntnissen kurz vor einem Token-Sale steht, lässt vermuten, dass sich die Gründer aus regulatorischer Sicht in Sicherheit wiegen.

Quellen

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