Bitcoin-Verwahrung: BaFin lässt bitten – Doch sind die Banken gewillt?

Banken können sich ab sofort bei der BaFin melden, wenn sie sich für die Verwahrung von Bitcoin & anderen Kryptowährungen registrieren möchten. Ob Deutschland nun zum Krypto-Himmel wird?

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

Nun ist es soweit: Unternehmen dürfen ihr Interesse für die Verwahrung von Bitcoin & Co. bekunden. Dafür können (und müssen) sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. So teilt die Behörde offiziell mit:

Das Kryptoverwahrgeschäft hat als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft dann erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Die BaFin bittet interessierte Unternehmen bereits jetzt um eine formlose und unverbindliche Interessenbekundung.

Banken dürfen ab dem 1. Januar also Bitcoin verwahren. Erste Anwärter gibt es bereits. So teilte Dr. Sven Hildebrandt von der Distributed Ledger Consulting (DLC) gegenüber BTC-ECHO mit:

Die Strategie der BaFin, das Volumen der zu bearbeitenden Anträge durch eine solche Vorabmeldung besser einschätzen zu können, halten wir für einen sehr wohlüberlegten Schritt. Da wir im Zuge der neuen Regelungen auch als Service Provider für Dritte auftreten werden, ist das Thema natürlich relevant für uns, weshalb wir unser Interesse bereits bekundet haben.

Hier ist anzumerken, dass es bisher lediglich möglich ist, bei der BaFin sein Interesse zu bekunden. Wie die Anstalt an anderer Stelle betont, kann sie Anträge erst bearbeiten, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Dennoch will sich die BaFin bereits jetzt einen Überblick verschaffen:

Die BaFin möchte mit diesem Verfahren einen reibungslosen Übergang auf die neue Rechtslage ermöglichen und frühzeitig einen Überblick über den Markt erhalten. Die Unternehmen werden auf ihre Interessenbekundung keine unmittelbare Eingangsbestätigung oder Einschätzung zu den eingereichten Angaben erhalten.

Doch sieht man sich im deutschen Bankenwesen um, trifft man auf zögerliches Interesse.

Deutsche Banken und die Bitcoin-Verwahrung

Wie wir bereits berichteten, ist die Bitcoin-Stimmung unter deutschen Geldverwahrern noch verhalten. So teilte die Commerzbank gegenüber BTC-ECHO etwa mit, dass man den Bitcoin-Markt zwar beobachte, bisher aber keine Pläne habe, in das Verwahrgeschäft von Kryptowährungen einzusteigen. Eine ähnliche Nachricht erreichte uns von der ING:

Wir als ING in Deutschland beobachten die Marktentwicklung, haben dazu aktuell aber keine konkreten Pläne.

Ähnliches gilt für die DZ Bank. Sie teilte mit, dass sie das Segment der Tokenisierung von Zahlungsmitteln und Assets im Rahmen ihres Innovation Labs untersuche. Stellungnahmen von der Berliner Sparkasse, Bayerischen Landesbank, Commerzbank und anderen stehen bisher noch aus.

Schließlich ist es mit einer Interessensbekundung bei der BaFin nicht getan. Wie Benjamin Kirschbaum, Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Winheller, betont, handle es sich bei Deutschland um die „strengste Regulierung von Kryptowährungen im europäischen Raum, die bei den entsprechenden Unternehmen für Lizenzierungs- und Verwaltungsaufwand sorgt.“ Von der Interessensbekundung zur ersten deutschen Bitcoin-Bank dürfte es noch einige regulatorische Hürden geben.

Dennoch darf man das Signal als positiv einordnen – über ein Jahrzehnt nach Aufkommen des White Papers von Satoshi Nakamoto gibt es nun einen rechtlich definierten Rahmen für die Aufbewahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen.

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