"Nach mehr als einem Jahrzehnt der Unsicherheit" 

SEC-Kurswechsel: Kryptowährungen sind keine Wertpapiere

Eine neue Leitlinie von SEC und CFTC definiert erstmals klar, welche Kryptowährungen unter das Wertpapierrecht fallen. Die Hintergründe.

Moritz Draht
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Das Siegel der US-Börsenaufsicht SEC ist zentral dargestellt, umgeben von physischen Darstellungen verschiedener Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und XRP

Beitragsbild: Shutterstock

| Eine neue Leitlinie ordnet die Einstufung von Kryptowährungen neu

Die US-Börsenaufsicht SEC hat gemeinsam mit der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) am Dienstag eine 68-seitige Leitlinie zur regulatorischen Einordnung von Kryptowährungen veröffentlicht. Darin erklären die Behörden, dass ein Großteil der digitalen Vermögenswerte nicht unter das US-Wertpapierrecht fällt.

Laut offizieller Mitteilung soll die neue Auslegung Marktteilnehmern nach mehr als einem Jahrzehnt regulatorischer Unsicherheit eine klare Orientierung bieten. SEC-Vorsitzender Paul Atkins erklärte: “Nach mehr als einem Jahrzehnt der Unsicherheit wird diese Interpretation den Marktteilnehmern ein klares Verständnis dafür geben, wie die Kommission Krypto-Assets unter den Bundeswertpapiergesetzen behandelt”.

Wann ist ein Token ein Wertpapier?

Im Zentrum steht eine detaillierte Token-Taxonomie, die verschiedene Kategorien wie Stablecoins, digitale Rohstoffe, digitale Sammelobjekte und sogenannte “digitale Tools” umfasst. Diese Klassen werden nach Angaben der Behörden grundsätzlich nicht als Wertpapiere eingestuft, sofern sie funktional in ein bestehendes Blockchain-System eingebunden sind und ihr Wert aus Angebot und Nachfrage sowie der Nutzung innerhalb des Netzwerks entsteht.

Gleichzeitig präzisiert die SEC, unter welchen Bedingungen ein zuvor nicht als Wertpapier klassifizierter Token dennoch als Investmentvertrag gelten kann. Dies sei der Fall, wenn ein Emittent gezielt Kapital einwerbe und dabei Gewinnerwartungen durch eigene Managementleistungen in Aussicht stelle.

SEC und CFTC rücken zusammen

Die Leitlinie enthält zudem konkrete Klarstellungen zur regulatorischen Behandlung von Airdrops, Mining und Staking. In einem begleitenden Faktenblatt betonen die Behörden, dass digitale Rohstoffe dann nicht als Wertpapiere gelten, wenn sie “intrinsisch mit der programmatischen Funktionsweise eines Krypto-Systems verbunden sind”.

Die Veröffentlichung erfolgt kurz nach einer verstärkten Zusammenarbeit beider Behörden und gilt als Teil einer breiteren Neuausrichtung der US-Krypto-Regulierung. Die Behörden haben dahingehend erst kürzlich eine neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Mehr dazu hier: SEC und CFTC beenden Krypto-Kompetenzkampf mit neuer Vereinbarung

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