Was Krypto-Anleger zu beachten haben 

Termingeschäfte: Verluste bald steuerlich voll verrechenbar?

Futures, Shorts und gehebelte Investments werden auch auf dem Krypto-Markt stark genutzt. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei diesen Termingeschäften soll nun abgeschafft werden.

Johannes Dexl
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Beitragsbild: Picture Alliance

| Christoph Meyer, Landesvorsitzender der FDP-Berlin, äußerte sich zur Einigung zum Jahressteuergesetz.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Warum die Verlustverrechnungsbeschränkung so manchen Krypto-Anleger in den Ruin getrieben hat
  • Warum nun endlich Schluss mit der ungerechten Regel sein könnte
  • Wie Krypto-Anleger auch vergangene Verluste steuerlich verrechnen können sollen
  • Welche Hürden der Gesetzesänderung nun noch im Weg stehen

Die Regelung führte zu absurden Situationen – auch auf dem Krypto-Markt. Gewinne beim Handel mit Termingeschäften wie Futures mussten voll versteuert werden. Verluste durften jedoch nur bis zu 20.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahrs gegengerechnet werden. Diese Asymmetrie sorgte für so manche Privatinsolvenz. Welche Konsequenzen hätte die Abschaffung der Beschränkung für Krypto-Anleger?

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