Rückzieher in Washington 

US-Finanzaufsichtsbehörde kippt geplante Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets

Fast sechs Jahre lag der Entwurf auf Eis, jetzt ist er endgültig vom Tisch. Banken hätten Transaktionen mit selbstverwahrten Wallets melden und die Gegenseite identifizieren müssen.

Ludwig Schlick
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Das Bild zeigt amerikanische Flaggen

Beitragsbild: Shutterstock

| Selbstverwahrte Wallets bleiben von der geplanten Meldepflicht verschont

Die US-Finanzaufsichtsbehörde FinCEN hat einen umstrittenen Regelentwurf zu selbstverwahrten Krypto-Wallets endgültig zurückgezogen. Weitere Schritte werde es dazu nicht geben, teilte die dem Finanzministerium unterstellte Behörde mit. Die Bekanntmachung erscheint heute am 6. Oktober im Bundesanzeiger.

Der Entwurf stammt vom 23. Dezember 2020 und hätte Banken sowie Zahlungsdienstleister zu zwei Dingen verpflichtet. Bei Transaktionen über 10.000 US-Dollar mit einer selbstverwahrten Wallet hätten sie eine Meldung an FinCEN schicken und die Identität ihrer Kunden prüfen müssen. Ab 3.000 US-Dollar wären Aufzeichnungspflichten angefallen, inklusive Angaben zur Gegenseite der Transaktion.

Sechs Jahre auf Eis

Betroffen gewesen wären nicht nur Wallets ohne Verwahrer, sondern auch solche bei ausländischen Finanzinstituten, die FinCEN auf eine eigene Liste gesetzt hätte und die nicht dem US-Geldwäschegesetz unterliegen.

Die Ursprünge der Initiative reichen in die letzten Wochen der ersten Amtszeit von Donald Trump zurück. Damals wurde enorm Druck gegen das Vorhaben ausgeübt, weshalb die Regeln nie in Kraft traten. Für den offiziellen Rückzug führt FinCEN nun einen Bericht der Arbeitsgruppe des Präsidenten für digitale Vermögensmärkte ins Feld. Die Regierung wolle damit garantieren, dass künftige Vorschriften für digitale Vermögenswerte tatsächlich ihren Zweck erfüllen.

Unterzeichnet wird die Bekanntmachung von Jimmy L. Kirby, dem stellvertretenden Direktor der Behörde.

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