Was gilt künftig? 

Neue Regeln für Krypto: Sechs Blockchain-Größen erhöhen Druck auf die SEC

Die US-Börsenaufsicht SEC soll bei der Regulierung von Kryptowährungen nachbessern. Mehrere bekannte Blockchain-Projekte verlangen Änderungen, die auch Anleger betreffen könnten.

Josip Filipovic
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Das Bild zeigt Paul Atkins

Beitragsbild: picture alliance

| Unter Donald Trump ist die SEC kryptofreundlicher geworden

Sechs große Blockchain-Organisationen fordern von der SEC klare Regeln für Kryptowährungen. Chainlink Labs, die Cardano Foundation, Hedera, Aptos Labs, Ava Labs und die Stellar Development Foundation haben sich dafür in einem gemeinsamen Schreiben an die Behörde gewandt. Sie wollen erreichen, dass Kryptowährungen wie LINK und ADA rechtlich eindeutig von Wertpapieren unterschieden werden.

Das Schreiben wurde am 20. Oktober eingereicht, dem letzten Tag der öffentlichen Konsultation. Bereits im März hatte die SEC eine neue rechtliche Einschätzung veröffentlicht, in der bestimmte Kryptowährungen als digitale Rohstoffe und nicht als Wertpapiere eingeordnet werden.

SEC soll Klarheit schaffen

Für die betroffenen Kryptowährungen ist die Unterscheidung wichtig: Werden Token als Wertpapiere eingestuft, gelten für ihre Ausgabe und den Handel teilweise strengere Vorschriften. Die Organisationen wollen deshalb verbindliche Regeln, damit sich die rechtliche Einordnung ihrer Kryptowährungen nicht durch eine spätere Entscheidung der SEC verändert.

Auch beim Handel über Krypto-Börsen wünschen sich die Unterzeichner mehr Klarheit. Der Weiterverkauf eines Tokens soll nicht automatisch als Wertpapiergeschäft gelten, nur weil er ursprünglich von einem Unternehmen ausgegeben wurde.

Für Anleger in LINK, ADA, HBAR, APT, AVAX und XLM könnten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit bringen. Unternehmen und Handelsplattformen könnten dadurch besser einschätzen, welche gesetzlichen Anforderungen für die jeweiligen Token gelten. Ob die SEC die Forderungen der sechs Organisationen übernimmt, steht allerdings noch nicht fest, zunächst muss die Behörde die eingegangenen Stellungnahmen prüfen.

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