Die Anwälte Markus Wollweber, Christian Bertrand und Michael Görlich erklären, wie man seine Kryptosteuern auch im Nachhinein korrekt angibt.
Michael Görlich
Michael Görlich, Senior Associate, aus dem Expertenteam Krypto und Steuern bei Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Köln, Berlin und München.