Grünes Licht 

Premiere für Bitcoin-Anleger: Schweiz genehmigt erstmals einen echten ETF

Mit der Zulassung eines Bitcoin ETFs schreibt die Schweiz ein Stück Finanzgeschichte. Der neue Fonds unterscheidet sich rechtlich von den ETPs, die bereits an europäischen Börsen gehandelt werden.

Josip Filipovic
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Das Bild zeigt eine Bitcoin-Münze vor der Schweizer Flagge

Beitragsbild: picture alliance

| Der neue ETF erleichtert den Zugang zu Bitcoin-Investments

Die Schweiz hat erstmals einen Bitcoin ETF für Privatanleger genehmigt. Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 20. Oktober mitteilte, darf der neue Publikumsfonds direkt in die Kryptowährung investieren und an der Börse gehandelt werden. Die Behörde spricht von einem wichtigen Schritt für den Anlegerschutz, warnt aber zugleich vor den hohen Risiken der Kryptowährung.

Der Fonds wird nach Schweizer Recht als “übriger Fonds für alternative Anlagen” mit besonderem Risiko eingestuft. Die FINMA genehmigte dafür eine Ausnahme von den geltenden Vorschriften zur Risikostreuung, da BTC im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine längere Handelshistorie und ein besonders hohes Handelsvolumen aufweist. Welcher Vermögensverwalter hinter dem neuen ETF steht, teilte die Aufsichtsbehörde nicht mit. Weitere Anbieter haben bereits entsprechende Anträge eingereicht oder angekündigt.

Bitcoin ETF in der Schweiz: Was ihn von einem ETP unterscheidet

Auch in Deutschland können Anleger bereits über börsengehandelte Produkte in BTC investieren. Allerdings handelt es sich dabei meist um Exchange Traded Products (ETPs). Diese bilden den Bitcoin-Kurs ab und sind häufig mit echten Bitcoin abgesichert. Anders als bei einem ETF investieren Anleger dabei jedoch nicht in einen Fonds, sondern kaufen eine Schuldverschreibung. Bei einem ETF gehören die Bitcoin hingegen zum Fondsvermögen, das rechtlich vom Vermögen des Anbieters getrennt ist.

Die Fondsstruktur bietet einen anderen rechtlichen Schutz, insbesondere wenn die Fondsgesellschaft insolvent wird. Bei einem ETP hängt die Absicherung dagegen davon ab, wie die hinterlegten Bitcoin verwahrt und rechtlich abgesichert sind.

Trotz der Genehmigung weist die FINMA ausdrücklich auf die hohen Risiken einer Bitcoin-Investition hin. Die Behörde verlangt von den beteiligten Instituten besondere Maßnahmen zur sicheren Verwahrung und zur Verringerung operationeller Risiken. Außerdem müssen Anleger deutlich über mögliche Verluste informiert werden.

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