Krypto-Regulierung 

US-Gericht stoppt Krypto-Kurswechsel: Gemini muss Millionenstrafe akzeptieren

Selbst die Behörde, die Gemini einst verklagt hat, wollte den Deal rückgängig machen. Ein New Yorker Richter sieht das allerdings anders.

Jan-Malte Minnerup
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Zwei Männer in Anzug stehen da

Beitragsbild: picture alliance / Richard Drew

| Die Winklevoss-Zwillinge müssen sich mit Gemini weiter an den Vergleich mit der CFTC halten

Damit hatte wohl selbst die amerikanische Finanzaufsicht nicht gerechnet. Obwohl die Commodity Futures Trading Commission ihre frühere Klage gegen die Krypto-Börse Gemini inzwischen für einen Fehler hält, weigert sich ein Bundesgericht in New York, den bereits geschlossenen Vergleich aufzuheben. Richter Alvin Hellerstein wies einen gemeinsamen Antrag beider Parteien zurück, womit die vereinbarte Strafe von fünf Millionen US-Dollar bestehen bleibt.

Warum die CFTC ihre eigene Klage bereut

Der Streit reicht bis ins Jahr 2022 zurück. Damals warf die CFTC der von den Winklevoss-Zwillingen gegründeten Krypto-Börse vor, bei der Prüfung eines geplanten Bitcoin-Futures-Kontrakts falsche oder irreführende Angaben gemacht zu haben. Im Januar 2025 einigten sich beide Seiten kurz vor Prozessbeginn auf eine Zahlung von fünf Millionen US-Dollar und eine dauerhafte gerichtliche Untersagung entsprechender Falschangaben.

Im Mai 2026 folgte schließlich die komplette Kehrtwende. Nach einer internen Überprüfung erklärte die CFTC, dass sie die ursprüngliche Klage unter ihren heutigen Maßstäben gar nicht erst eingereicht hätte. Zudem erhebt die Behörde schwere Vorwürfe gegen ihre eigenen Vorgehensweisen und erklärt, dass sich die Klage maßgeblich auf die Aussagen eines wenig glaubwürdigen Hinweisgebers gestützt hatte. Darüber hinaus sind Beweismittel einem Kommissionsmitglied vorenthalten und regulatorische Befugnisse eingesetzt worden, um die Verhandlungsposition gegenüber Gemini zu stärken.

Richter weist ungewöhnlichen Antrag zurück

Gemini und die CFTC beantragten daraufhin gemeinsam, die noch wirksamen Teile des Vergleichs aufzuheben. Eine Rückzahlung der bereits gezahlten fünf Millionen US-Dollar sollte es dabei nicht geben. Doch Richter Hellerstein ließ die Argumente nicht gelten. Die nachträgliche Neubewertung bereits bekannter Tatsachen sei kein ausreichender Grund, ein rechtskräftiges Urteil wieder aufzurollen. Auch Geminis Einwand, der Vergleich sei unter unangemessenem regulatorischem Einfluss zustande gekommen, überzeugte das Gericht nicht.

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