FINMA-Report 2019 Zwischen ICO-Hatz und Libra Mania

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat ihren Jahresreport zu 2019 vorgelegt. Die Behörde hat unter anderem diverse Initial Coin Offerings (ICO) abgewatscht.

Christopher Klee
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA regulierte 2019 eine wachsende Anzahl von Unternehmen aus den Bereichen Blockchain und Finanztechnologie (FinTech).

Man wolle die neuen Entwicklungen aus dem FinTech-Sektor „proaktiv begleiten“, heißt es im FINMA-Jahresreport 2019, den die Behörde am 2. April veröffentlicht hat.

FINMA: Erste FinTech-Bewilliungen noch in diesem Halbjahr

Um diesen Ansatz Rechnung zu tragen, hat die FINMA am 1. Januar 2019 durch eine Änderung des schweizerischen Bankengesetzes eine neue Zulassungskategorie für FinTechs entwickelt. Mit einer FinTech-Bewilligung ist es Unternehmen gestattet, Kundengelder in Höhe von bis zu 100 Millionen Schweizer Franken (rund. 94,6 Millionen Euro) zu verwahren. Voraussetzung ist dabei, dass die Kundeneinlagen nicht investiert oder verzinst werden. Dafür gibt es für Inhaber einer FinTech-Bewilligung – im Vergleich zu klassischen Banken – weniger strenge Anforderungen in Bezug auf das Eigenkapital sowie bei den Kontrollfunktionen.

Die Behörde geht davon aus, dass noch im ersten Halbjahr 2020 die ersten Antragsteller ihre FinTech-Bewilligung erhalten.

Im Bereich der Rechtsdurchsetzung war die FINMA 2019 besonders im Bereich der Initial Coin Offerings (ICO) aktiv. So wurden für 60 ICOs Prüfungen von Verdachtsfällen einer unerlaubten Tätigkeit durchgeführt. Dabei habe die FINMA bei mehr als 10 Projekten Verstöße gegen das Anti-Geldwäschegesetz festgestellt. Es wurde in diesen Fällen Strafanzeige gegen die Urheber gestellt. Acht weitere ICOs landeten wegen des Verdachts auf illegale Aktivitäten auf der Warnliste der FINMA.

Immer mehr Stable Coins

Die Behörde konstatiert weiter eine Zunahme von Stable Coins, also Kryptowährungen, die einen festen Gegenwert abbilden und nur geringer Kursvolatilität unterliegen sollen. Die FINMA unterscheidet in ihrer Wegleitung für Stable Coins diese ihrem jeweils zugrundeliegenden Wert – Fiatwährungen, Rohstoffe, Immobilien und Wertpapiere – in unterschiedliche Fallgruppen. Je nach Fallgruppe sei zu prüfen, ob die durch Stable Coins verbrieften Ansprüche als Kapitalanlage oder Einlage im Sinne des Bankenrechts einzustufen sind. Die FINMA gibt an, für diesen Ansatz insgesamt ein positives Feedback erhalten zu haben.

Libra

Der Stable Coin, der vergangenes Jahr am meisten mediale Aufmerksamkeit erhielt, war einer, der noch gar nicht exisitert. Gemeint ist Libra, das geplante Krypto-Netzwerk des Social-Media-Giganten Facebook. Während ursprüngliche Pläne noch einen durch einen Währungskorb gedeckten globalen Stable Coin vorgesehen hatten, häuften sich die Zeichen, dass Facebook aufgrund des weltweiten regulatorischen Gegenwindes mittlerweile einen lokaleren Ansatz verfolgt.

Auch die FINMA hat sich intensiv mit Facebooks Stable-Coin-Ambitionen auseinandergesetzt. Auf Bitte einer regulatorischen Einordnung seitens Libra hat die FINMA festgehalten, dass Libra eine Bewilligung als Zahlungssystem nach dem Schweizer Finanzmarktinfrastruktur-Gesetz benötigen würde. Allerdings sei eine international koordinierte Regulierung für Libra erforderlich.

Erste Bewilligungen für Blockchain-Finanzdienstleister

2019 brachte einen regulatorischen Meilenstein für die Schweizer Blockchain-Industrie: Im August erteilte die FINMA erstmals zwei Blockchain-Finanzdienstleistern jeweils eine Bewilligung als Bank und Börsenhändler.

Die Behörde weist in ihrem Jahresbericht ferner auf die Gefahr von Geldwäsche-Aktivitäten hin, die durch die vermeintliche Anonymität der Blockchain unverändert gegeben sei. Hier dürfe man bei der Technologie keinen regulatorischen Sonderweg einschlagen:

Mit Bezug auf die Anwendbarkeit der Vorschriften gegen die Geldwäscherei sind keine Erleichterungen gegenüber dem traditionellen Zahlungsverkehr vorgesehen […]

Eine Ausnahme bilden indes Blockchain-Unternehmen, die unter Aufsicht der FINMA stehen. Diese dürfen – nach erfolgter Identifizierung – Krypto-Assets an Kunden-Wallets schicken sowie Bitcoin und Co. von Kunden annehmen.

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