Regulierung Zentralbank Indiens hält an Krypto-Verboten fest

Die Zentralbank Indiens hat ihre ablehnende Haltung gegenüber den Handel mit Kryptowährungen bekräftigt. Zuvor hat die „Internet and Mobile Asssociation of India“ eine Petition eingereicht, in der eine Lockerung der Gesetzgebung gefordert wurde.

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

Das Oberste Gericht in Indien verhandelt aktuell die Petition des Krypto-Interessenverbands „Internet and Mobile Asssociation of India“ (IAMAI) gegen die Auflagen der Zentralbank. Seit Mitte 2019 herrscht für indische Banken und andere Finanzinstitute ein Verbot für Dienstleistungen mit Kryptowährungen. Da sich die Debatte über das indische Krypto-Verbot vor Gericht zuspitzt, stellte die „Reserve Bank of India“ (RBI) nun klar, dass digitale Währungen im Land nicht verboten seien. An dem restriktiven Kurs gegen Krypto-Dienstleistungen von Banken dürfte die Aussage jedoch wenig ändern.

Indien bleibt hartem Kurs treu

Indien verfolgt eine harte Linie gegen den Handel, Austausch und Besitz von Kryptowährungen. Daher hat die „Internet and Mobile Asssociation of India“ (IAMAI) eine Petition initiiert, die eine Lockerung der Krypto-Verbote fordert. Wie die lokale Nachrichtenseite Economic Times am Montag, dem 21. Januar, berichtet, hat die Zentralbank nun auf das Schreiben reagiert und ihrerseits hervorgehoben, dass Kryptowährungen in Indien nicht per se verboten seien. Der Handel und Austausch entsprechender digitaler Währungen seitens regulierter Institute wie Banken bliebe aber weiterhin untersagt. 

Der Fall landete nun vor dem Obersten Gerichtshof. In einer Anhörung Anfang dieses Monats argumentierte der Verband, dass der Handel mit Kryptowährungen mit geltenden Gesetzen in Einklang stünde, die RBI diesen aber durch die Blockierung zu Bankkanälen faktisch verbietet. Die Economic Times hat Auszüge einer 30-seitigen eidesstattlichen Erklärung abgedruckt, die die Zentralbank beim Obersten Gericht eingereicht hat. Darin heißt es:

Erstens hat die RBI keine VCs (virtuelle Währungen) im Land verboten. Die RBI hat die von ihr beaufsichtigten Unternehmen angewiesen, keine Dienstleistungen für jene Personen oder Unternehmen zu erbringen, die mit VCs handeln oder diese abwickeln. Die RBI konnte die von ihr beaufsichtigten Unternehmen davon abhalten, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die neben anderen rechtlichen und operationellen Risiken auch Reputations- und Finanzrisiken mit sich bringen.

Vorwurf der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Laut der Zentralbank gehe von Kryptowährungen das Risiko der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche aus. Die althergebrachte Kritik dient der Zentralbank als Grund für die Einschränkung von entsprechenden Bankdienstleistungen. Sie verwies auch auf das Risiko für die Banken aufgrund der hohen Volatilität im Krypto-Kosmos. Dahingehend teilte die RBI in dem Dokument mit:

Alle möglichen Wege, die einen anonymen grenzüberschreitenden Geldtransfer erleichtern, müssen schnell und strengstens behandelt werden. Es ist eine zugegebene Tatsache, dass die VCs zum Kauf illegaler Güter, von Waffen und Munition bis hin zu Drogen, benutzt wurden.

Insgesamt zeugen die jüngsten Aussagen der Zentralbank nicht von einem Umdenken. Dass Kryptowährungen im Land grundsätzlich legal sind, scheint angesichts des Handelsverbots eher eine Farce zu sein.

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