Bitcoin-Regulierung Wenn die US-Börsenaufsicht zweimal klingelt

Die US-Börsenaufsicht beschuldigt ein New-Yorker Start-up der nicht registrierten Durchführung eines Initial Coin Offerings (ICOs) im Dezember 2017. Die Firma Blockchain of Things Inc. (BCOT) hat offenbar fast 13 Millionen US-Dollar zur Finanzierung ihrer Unternehmenspläne eingesammelt. Die Börsenaufsicht erhält von dem Start-up im Rahmen einer Einigung eine Ausgleichszahlung von 250.000 US-Dollar.

Polina Khubbeeva
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Beitragsbild: Shutterstock

Die Securities and Exchange Commission (SEC) macht weiter Jagd auf Bitcoin-Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Diesmal ist die Firma Blockchain of Things Inc. (BCOT) betroffen. Am 18. Dezember meldete die oberste US-Börsenaufsichtsbehörde demnach ihre offiziellen Forderungen gegen das Blockchain-Start-up an. Diesem wirft sie die unregistrierte und somit illegale Durchführung eines Initial Coin Offerings (ICOs) zwischen Dezember 2017 und Juli 2018 vor.

Das betreffende Unternehmen BCOT hat seinen Sitz in New York. Laut SEC sammelte BCOT wider besseren Wissens fast 13 Millionen US-Dollar im Rahmen des Verkaufs von sogenannten „BCOT Tokens“ an. Diese stuft die SEC unterdessen als Wertpapiere ein.

BCOT soll Informationen vor Investoren zurückgehalten haben

Wie aus den Ermittlungen der SEC hervorgeht, plante BCOT mit dem gesammelten Kapital die Entwicklung einer blockchainbasierten Plattform zur Vernetzung und Sicherung bereits existierender Blockchain-Technologien. Die Produkte des Unternehmens hießen demnach „Catenis Enterprise“ und „Catenis Services“.

„BCOT versorgte die ICO-Investoren nicht mit den nötigen Informationen eines Wertpapierangebots“, stellt Carolyn M. Welshhans, Associate Director in der Vollstreckungsabteilung der SEC, fest. Das beschuldigte Unternehmen einigte sich mit der SEC auf eine Zahlung von 250.000 US-Dollar. Des Weiteren willigte BCOT ein, die Investitionen der Anleger schrittweise zurückzuzahlen, sofern diese es wünschen. Zudem verpflichtete das Start-up sich zur Einhaltung der US-Wertpapiergesetze in der Zukunft.

SEC bezieht sich auf DAO-Report

Die SEC argumentiert, dass BCOT von der Registrierungspflicht und den damit verbundenen Auflagen gewusst haben müsse. Schließlich habe die Behörde im Juli 2017 im sogenannten DAO-Report nochmal ausdrücklich auf diese hingewiesen und betreffende Unternehmen vor Fehltritten gewarnt.

Derweil bleibt BCOT nicht die einzige Blockchain-Firma, die Zoff mit der SEC hat. Tatsächlich ist die Börsenaufsicht seit geraumer Zeit auf Angriffskurs gegen Krypto-Unternehmen, die illegal ICOs durchführten. Im Kern geht es immer wieder um die Frage, ob die Token-Verkäufe registriert waren und ein ausreichender Investorenschutz angeboten wurde. Aber auch gegen mutmaßliche Betrüger, die Investoren im Rahmen eines ICOs über den Tisch zogen, geht die SEC rigoros vor, wie ein Fall aus der letzten Woche zeigt.

Die Unternehmen, die ohne kriminelle Absicht gehandelt haben, können jedoch auf eine vergleichsweise milde Behandlung hoffen. So sagt Welshhans abschließend zum Fall BCOT:

Wir werden uns weiterhin um angemessene Maßnahmen, so wie im heutigen Fall, bemühen. Somit sollen Investoren Kompensationen und geforderte Informationen erhalten. Gleichzeitig möchten wir aber Unternehmen, die unregistrierte ICOs durchführten, die Möglichkeit geben, im Einklang mit den US-Wertpapiergesetzen ihre Geschäfte fortzusetzen.

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