Krypto-Steuern Ukrainische Behörden bestimmen Steuerstatus von Bitcoin & Co.

Kryptowährungen rücken weiter in die Mitte der Gesellschaft. Das bedeutet auch, dass sie regulatorisch zunehmend erfasst werden. Auch die Ukraine beschloss deshalb jetzt neue Richtlinien für die Besteuerung von Bitcoin & Co.

Anton Livshits
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Beitragsbild: Shutterstock

Ukrainische Steuerzahler müssen ihre Krypto-Assets künftig offenlegen. Die Nationale Agentur zur Verhinderung von Korruption veröffentlichte diesbezügliche Richtlinien, die dem russischsprachigen Nachrichtenportal Forklog vorliegen. Die ukrainische Behörde setzt dort den Status von Bitcoin & Co. als immaterielle Vermögenswerte fest.

Eine derartige Bestimmung des steuerrechtlichen Status von Bitcoin entspricht den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF). Dieses internationale Gremium dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Es setzt Richtlinien fest, an die die einzelnen Staaten sich halten müssen. Die FATF bestimmte Kryptowährungen derart als digitale Wertspeicher, die getauscht, gehandelt und als Zahlungsmittel eingesetzt werden können.

Ukrainer müssen Bitcoin & Co. genau angeben

Um den neuen Richtlinien zu entsprechen, müssen die Ukrainer ab diesem Jahr folglich detaillierte Angaben über ihre kryptographischen Vermögenswerte machen. Die Regulatoren schreiben die Vorgaben an künftige Steuererklärungen folgendermaßen fest:

Das Dokument hat den Namen des Vermögenswertes, das Datum des letzten Erwerbs der Kryptowährung durch den Meldepflichtigen, die Anzahl und den Gesamtwert der kryptographischen Token eines bestimmten Typs, die dem Meldepflichtigen oder einem Mitglied seiner Familie am letzten Tag des Berichtszeitraums gehören, zu enthalten.

Die Steuerzahler müssen den Wert ihrer Bitcoin in Hrywnja, der ukrainischen Landeswährung, angeben. Dabei gilt der Kurs am letzten Tag des jeweiligen Steuerjahrs.

Ukraine beschloss bereits Krypto-Gesetzgebung

Das ukrainische Parlament verabschiedete indessen bereits im Dezember ein Gesetz zur Regulierung des Krypto-Markts. Darin legte es Richtlinien für den Handel mit Bitcoin und anderen digitalen Assets fest. Das Gesetz regelt weiterhin den rechtlichen Status von Dienstleistungen im Krypto-Bereich. Diese dürfen nicht nur von Unternehmen, wie etwa Bitcoin-Börsen, sondern auch von Privatpersonen angeboten werden.

Forklog berichtete ferner, dass manche ukrainischen Beamten und Politiker bereits in den vergangenen Jahren ihre Krypto-Assets als immaterielle Vermögenswerte angegeben hatten. Manche von ihnen erwiesen sich dabei als Hodler erster Güte. Der Gouverneur der Region Odessa gab so im Jahr 2019 etwa den Besitz von 290 Bitcoin und 11.071 Ethereum an.

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